pta20130404014
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

UBM Realitätenentwicklung AG: Einberufung der Hauptversammlung

Wien (pta014/04.04.2013/09:30 UTC+2) UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
Wien
FN 100059 x
Stammaktien ISIN AT0000815402

EINBERUFUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

132. ordentlichen Hauptversammlung der UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft

am Freitag, dem 03. Mai 2013, um 11 Uhr (MEZ),
am Sitz der Gesellschaft, 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1, "Florido Tower", 30. Stock, Raum "Wien".

T a g e s o r d n u n g :
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
6. Wahlen in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab Freitag, dem 12. April 2013, im Internet unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite www.ubm.at/hv zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;

sowie

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6;
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 AktG.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am Freitag, 12. April 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tages¬ordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Dienstag, 23. April 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an 050 626 1827 vom Inland bzw. +43 50626 1827 vom Ausland oder an 1100 Wien, Absberg¬gasse 47, Abteilung Konzernmanagement, oder per E-Mail an rolf.petersen@ubm.at, wobei das Verlangen in Textform, beispiels¬weise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärs¬rechtes ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und § 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ubm.at/hv zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Dienstag, 23. April 2013, 24.00 Uhr (MEZ), (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am Montag, 29. April 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.

Per Post: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen
Absberggasse 47
1100 Wien

Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland

Per E-Mail: rolf.petersen@ubm.at, wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden.

DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AKTG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Stammaktien (ISIN AT0000815402),
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag Dienstag, 23. April 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depot¬bestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

a) Einlangen bei der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 02. Mai 2013, 16 Uhr (MEZ):

Per Post: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen
Absberggasse 47
1100 Wien

Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland

Per E-Mail: rolf.petersen@ubm.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

b) Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ubm.at/hv abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 18.000.000,00 und ist in 6.000.000 auf den Inhaber lautende, stimmberechtigte Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von (gerundet) EUR 3,00 je Aktie eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Wien, im April 2013
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: UBM Realitätenentwicklung AG
Floridsdorfer Hauptstraße 1
1210 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen
Tel.: +43 (0) 50-626-1199
E-Mail: rolf.petersen@ubm.at
Website: www.ubm.at
ISIN(s): AT0000815402 (Aktie) AT0000A0G231 (Anleihe) AT0000A0QR71 (Anleihe)
Börse(n): Wiener Börse
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