pta20140401026
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

KSB Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Europaweite Verbreitung gemäß §121 AktG

Frankenthal (pta026/01.04.2014/16:55 UTC+2) KSB Aktiengesellschaft

Frankenthal/Pfalz

ISIN: DE0006292006 und DE0006292030
WKN: 629 200 und 629 203

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der am Mittwoch, den 14. Mai 2014, 15:00 Uhr, im CongressForum Frankenthal (Pfalz), Stephan-Cosacchi-Platz 5, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

T A G E S O R D N U N G

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KSB Aktiengesellschaft nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Daher entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der im Jahresabschluss der KSB Aktiengesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von Euro 24.342.969,55, der einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von Euro 204.605,10 enthält, wird unter Berücksichtigung von § 21 der Satzung wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende: von Euro 12,00 je Stamm-Stückaktie; das sind bei 886.615 Stück dividendenberechtigten Stamm-Stückaktien Euro 10.639.380,00
von Euro 12,26 je Vorzugs-Stückaktie; das sind bei 864.712 Stück dividendenberechtigten Vorzugs-Stückaktien Euro 10.601.369,12
Einstellung in Gewinnrücklagen: Euro 3.000.000,00
Gewinnvortrag: Euro 102.220,43
Bilanzgewinn: Euro 24.342.969,55


Die Dividende ist zahlbar am 15. Mai 2014.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für dieses Geschäftsjahr erteilt.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für dieses Geschäftsjahr erteilt.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 bestellt.

Der Aufsichtsrat hat sich von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und Unternehmen des KSB-Konzerns und ihren jeweiligen Organmitgliedern andererseits, sowie den Umfang von im vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung (insbesondere Beratungsleistungen) vorlegen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht hinreichend gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht ergeben.

6. Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2014 endet die Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds Dr.-Ing. Hermann Nestler.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Dr. Jost Wiechmann, Hamburg, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner der RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2014 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl von Herrn Dr. Wiechmann erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das laufende Geschäftsjahr 2014 wird hierbei nicht mitgerechnet.

Herr Dr. Wiechmann ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Mitglied im gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat der KVG Binnenalster AG (zuvor Berenberg Invest AG), Hamburg. Weitere Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen nicht.

Herr Dr. Wiechmann ist zudem Mitglied im Beirat der Klein Pumpen GmbH, Frankenthal, der kontrollierenden Aktionärin der KSB Aktiengesellschaft. Weitere offenzulegende Umstände im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht vor.

7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Zwischen der KSB Aktiengesellschaft als jeweils alleiniger Gesellschafterin und herrschender Gesellschaft und den folgenden Gesellschaften bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge:

- KSB Service GmbH, Frankenthal (Vertrag vom 23. Dezember 1997)
- KSB Service GmbH, Schwedt (Vertrag vom 23. Dezember 1997)
- Uder Elektromechanik GmbH, Friedrichsthal (Vertrag vom 18. April 2001)

Nach Abschluss dieser Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sind Änderungen der Rechtslage, unter anderem im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 sowie im Wege höchstrichterlicher Rechtsprechung, eingetreten. Vor diesem Hintergrund vereinbarten die KSB Aktiengesellschaft und die vorgenannten Gesellschaften jeweils am 10. März 2014 Änderungen der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Sie dienen unter anderem dazu, weiterhin die Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung der Organschaft zu erfüllen.

Die Änderungsvereinbarungen entsprechen sich inhaltlich; deren wesentlicher Inhalt ist jeweils:

- Die Regelungen zur Gewinnabführungsverpflichtung werden durch einen Verweis auf die Vorschriften des § 301 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung ersetzt. Außerdem wird bestimmt, dass die jeweilige Tochtergesellschaft Beträge nur insoweit in andere Gewinnrücklagen einstellen darf, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Damit werden einerseits zwischenzeitliche Änderungen von § 301 AktG berücksichtigt, andererseits soll bei etwaigen künftigen Änderungen der Bedarf zur Änderung des Vertragswortlauts entfallen.

- Ebenso werden die Bestimmungen zur Verlustübernahmeverpflichtung durch einen Verweis auf die Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung ersetzt. Diese dynamische Verweisung auf § 302 AktG wird mittlerweile als Voraussetzung der Anerkennung der steuerlichen Organschaft verlangt.

- Die Fälligkeit der zu leistenden Zahlungen wird jeweils auf den Bilanzstichtag gelegt. Die Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend am Bilanzstichtag ein. Dies soll im Vertrag berücksichtigt und gleichzeitig auch hinsichtlich des Gewinnabführungsanspruchs der Zeitpunkt der Fälligkeit auf den Bilanzstichtag gelegt werden.

- In § 4 (Dauer und Beendigung des Vertrages) Abs. 2 wird die Liste der wichtigen Gründe, die zur Kündigung berechtigen, neu gefasst. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann auf das Ende eines Geschäftsjahres oder auf einen Zeitpunkt im Laufe eines Geschäftsjahres der jeweiligen Tochtergesellschaft erfolgen. Das Recht, den Vertrag anstelle einer Kündigung aus wichtigem Grund in gegenseitigem Einvernehmen aufzuheben, bleibt unberührt.

- Die Änderungsvereinbarungen gelten erstmals ab dem Beginn des Geschäftsjahres der jeweiligen Tochtergesellschaft, das jeweils am 31. Dezember 2014 endet.

Verpflichtungen der KSB Aktiengesellschaft zur Leistung von Ausgleichs- (§ 304 AktG) oder Abfindungszahlungen (§ 305 AktG) werden durch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge oder ihre Änderungen nicht begründet, da die KSB Aktiengesellschaft alleinige Gesellschafterin der Tochtergesellschaften ist und die Tochtergesellschaften damit keine außenstehenden Gesellschafter haben. Aus diesem Grund bedarf es nach §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293b Abs. 1 AktG auch keiner Prüfung der Änderungsvereinbarungen durch sachverständige Prüfer sowie keiner Sonderbeschlüsse außenstehender Aktionäre nach § 295 Abs. 2 AktG.

Am 10. März 2014 erstatteten der Vorstand der KSB Aktiengesellschaft und die Geschäftsführungen der vorgenannten Gesellschaften gemäß §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293a AktG jeweils einen gemeinsamen Bericht, in dem die Änderungsvereinbarungen im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden.

Am 14. März 2014 haben die Gesellschafterversammlungen der KSB Service GmbH, Frankenthal, der KSB Service GmbH, Schwedt sowie der Uder Elektromechanik GmbH, Friedrichsthal, der jeweiligen Änderungsvereinbarung zugestimmt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a) der Änderungsvereinbarung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der KSB Aktiengesellschaft und der KSB Service GmbH, Frankenthal, zuzustimmen, und

b) der Änderungsvereinbarung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der KSB Aktiengesellschaft und der KSB Service GmbH, Schwedt, zuzustimmen, und

c) der Änderungsvereinbarung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der KSB Aktiengesellschaft und der Uder Elektromechanik GmbH, Friedrichsthal, zuzustimmen.

VORLAGEN

Im Internet sind unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" die unter Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (vgl. Tagesordnungspunkt 2) sowie zu Punkt 7 der Tagesordnung folgende Informationen verfügbar:

- die Änderungsvereinbarungen zwischen der KSB Aktiengesellschaft und ihren Tochtergesellschaften KSB Service GmbH, Frankenthal, KSB Service GmbH, Schwedt, und Uder Elektromechanik GmbH, Friedrichsthal, jeweils vom 10. März 2014, sowie die zugrunde liegenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der KSB Aktiengesellschaft und den vorgenannten Tochtergesellschaften,

- die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der KSB Aktiengesellschaft und die Jahresabschlüsse der vorgenannten Tochtergesellschaften, jeweils für die Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (für diese Geschäftsjahre waren die KSB Service GmbH, Frankenthal, die KSB Service GmbH, Schwedt, und die Uder Elektromechanik GmbH, Friedrichsthal, von der Verpflichtung zur Aufstellung von Lageberichten befreit), sowie

- die gemeinsamen Berichte des Vorstands der KSB Aktiengesellschaft und der Geschäftsführungen der vorgenannten Tochtergesellschaften gemäß §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293a AktG.

- Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit ihnen dieses nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen zusteht - zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die zu Beginn des 23. April 2014 (0:00 Uhr, "Nachweisstichtag") Aktionäre der KSB Aktiengesellschaft sind und sich angemeldet sowie ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - soweit den Aktionären dieses gemäß der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen zusteht - ist ein in Textform in deutscher Sprache erstellter und auf den Nachweisstichtag bezogener Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend. Dieser Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Mai 2014 (24:00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

KSB Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main

Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Nach Zugang der Anmeldung und erfolgtem Nachweis der Teilnahmeberechtigung werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und den Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung zu sorgen.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Stammaktionäre, die sich wie vorstehend beschrieben angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z.B. das depotführende Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch an folgende Adresse übermittelt werden:

KSB Aktiengesellschaft
CF-GF1/Investor Relations
Johann-Klein-Straße 9
67227 Frankenthal (Pfalz)

Fax: +49 (0) 6233 86-3454
E-Mail: investor-relations@ksb.com

Für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären ergänzend an, dass sie an weisungsgebundene, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Vollmacht zur Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung erteilen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten.

Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 9. Mai 2014 (24:00 Uhr) unter der oben für die Übermittlung des Nachweises über die Bevollmächtigung genannten Adresse zugegangen sein. Andernfalls können die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht berücksichtigt werden. Der Widerruf der an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilten Vollmachten kann auch in der Hauptversammlung erfolgen.

Formulare zur Vollmachtserteilung (einschließlich zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind jeder Eintrittskarte beigefügt und stehen auch im Internet unter www.ksb.com Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

RECHTE DER AKTIONÄRE

1. Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 13. April 2014 (24:00 Uhr) zugehen:

KSB Aktiengesellschaft
CF-GF1/Investor Relations
Johann-Klein-Straße 9
67227 Frankenthal (Pfalz)

Fax: +49 (0) 6233 86-3454
E-Mail: investor-relations@ksb.com

Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

2. Anträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.

Bis zum Ablauf des 29. April 2014 (24:00 Uhr) der Gesellschaft unter der in Ziffer 1 genannten Adresse zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den Aktionären im Internet unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" unverzüglich zugänglich gemacht.

Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

3. Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern zu machen. Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds steht in Tagesordnungspunkt 6 zur Abstimmung, die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers in Tagesordnungspunkt 5.

Bis zum Ablauf des 29. April 2014 (24:00 Uhr) der Gesellschaft unter der in Ziffer 1 genannten Adresse zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden den Aktionären im Internet unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" unverzüglich zugänglich gemacht.

Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß §§ 127 Satz 1 i. V. m. 126 Abs. 2 und 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen Begründung nicht über die Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG)

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung am 14. Mai 2014 vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

WEBSITE, ÜBER DIE INFORMATIONEN GEMÄSS § 124a AktG ZUGÄNGLICH SIND

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere nach § 124a AktG zugänglich zu machende Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

Etwaige veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Website der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

ERGÄNZENDE ANGABEN NACH § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 44.771.963,82 und ist in 886.615 nennwertlose Stamm-Stückaktien und 864.712 nennwertlose Vorzugs-Stückaktien (ohne Stimmrecht) eingeteilt. Jede Stamm-Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 886.615 beträgt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist die Gesellschaft weder im Besitz von eigenen Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG noch sind der Gesellschaft andere Umstände des Ruhens von Stimmrechten bekannt.

Frankenthal, im April 2014

DER VORSTAND

(Ende)

Aussender: KSB Aktiengesellschaft
Johann-Klein-Straße 9
67227 Frankenthal
Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 6233 86-2020
E-Mail: investor-relations@ksb.com
Website: www.ksb.com
ISIN(s): DE0006292006 (Aktie) DE0006292030 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart
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