pta20140410006
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

CA Immobilien Anlagen AG: Einberufung der 27. ordentlichen Hauptversammlung

Wien (pta006/10.04.2014/07:30 UTC+2) CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Wien
FN 75895k
ISIN AT0000641352 (Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013)
ISIN AT0000A154Z4 (Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2014)
ISIN AT0000641345 (Namensaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013)

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 8. Mai 2014, um 17 Uhr, in der Hofstallung im MuseumsQuartier, Museumsplatz 1, 1070 Wien, stattfindenden 27. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft ein.

TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 samt Lageberichten, dem Corporate Governance Bericht, dem Vorschlag für die Gewinnverwendung und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013.
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014.
7. Beschlussfassung über die Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung a) über die Neufassung der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG, b) über den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre bei Verwendung eigener Aktien zur Bedienung der auf Grundlage der Ermächtigungen vom 13. Mai 2008 sowie vom 7. Mai 2013 begebenen Wandelschuldverschreibungen sowie c) über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
(i) eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden,
(ii) eigene Aktien jederzeit gemäß § 65 Abs 1b AktG über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen,
(iii) für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung die eigenen Aktien ohne oder unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeiten auf jede gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, wieder zu veräußern, und
(iv) das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 192 AktG durch Einziehung der eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat ermächtigt ist, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 17. April 2014 während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, bzw. im Internet unter www.caimmo.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen:

* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Corporate Governance Bericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
jeweils für das Geschäftsjahr 2013
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8
* Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu TOP 6
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG
* Bericht des Vorstands im Zusammenhang mit der Verwendung bzw. Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu TOP 8
* Vollständiger Text dieser Einberufung
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Zu jedem vorgeschlagenen zusätzlichen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigelegt werden. Ein derartiges Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 17. April 2014 in Schriftform ausschließlich an die Adresse CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.

Beschlussvorschläge zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Tagesordnungspunkt in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 28. April 2014 in Textform entweder

per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82

per Email: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft bzw. des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung per Telefax an +43 (0)1 8900 500 82, per Email an anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at oder in Schriftform an CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, gestellt werden. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre insbesondere nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.caimmo.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28. April 2014, 24 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Insbesondere sind auch Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, die rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag von ihrem Wandlungsrecht aus der Wandelschuldverschreibung 09-14 Gebrauch gemacht haben.
Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am 5. Mai 2014 ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:

per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82

per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000641352 bzw. bei Lieferaktien aus Wandelschuldverschreibungen ISIN AT0000A154Z4 im Text angeben.

per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)

Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es hier keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.

DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10A AKTG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs (bei Nennbetragsaktien), zudem der Nennbetrag sowie (bei mehreren Aktiengattungen) die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Die Depotbestätigung muss sich auf den 28. April 2014, 24 Uhr Wiener Zeit, beziehen.
Die Depotbestätigung ist in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln.

Namensaktien
Aktionäre von Namensaktien sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, sofern ihre Anmeldung der Gesellschaft spätestens am 5. Mai 2014 in Textform ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht:

per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82

per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)

Die Anmeldung ist in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82

per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000641352 bzw. bei Lieferaktien aus Wandelschuldverschreibungen ISIN AT0000A154Z4 im Text angeben.

per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Vollmachtsformulare und Formulare für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.caimmo.com/investor_relations/hauptversammlung/ abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 7. Mai 2014 bis 16:00 Uhr Wiener Zeit bei der Gesellschaft einzulangen.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das zur Übermittlung von Depotbestätigungen Ausgeführte sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.caimmo.com/investor_relations/hauptversammlung/ ein spezielles Formular für die Erteilung bzw. den Widerruf der Vollmacht abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel: +43 (01) 8763343-30, Telefax +43 (01) 8763343-39 oder per E-Mail michael.knap@iva.or.at.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 639.190.853,51, eingeteilt in 87.921.713 Stückaktien und zwar in 87.921.709 Inhaberaktien und vier Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 87.921.713. Seit dem 1. Jänner 2014 bis zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung wurden 65.653 junge Aktien aus bedingtem Kapital ausgegeben. Gemäß § 9 (a) der Emissionsbedingungen der 4,125% Wandelschuldverschreibungen 09-14 sind die jungen Aktien aus bedingtem Kapital (Lieferaktien mit der Wertpapierkennung ISIN AT0000A154Z4) ab dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe voll stimmberechtigt und mit uneingeschränkter Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr ihrer Ausgabe und alle folgenden Geschäftsjahre ausgestattet (d.h. nicht für das Geschäftsjahr 2013, selbst wenn eine Dividende dafür noch nicht ausgeschüttet worden ist). Die Zahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und damit die Anzahl der stimmberechtigten (nicht jedoch dividendenberechtigten) Aktien kann sich bis zum Nachweisstichtag bzw. zum Tag der Hauptversammlung noch durch die Ausübung von Wandlungsrechten aus von der Gesellschaft ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen erhöhen. Mit Stichtag 10. April 2014 befinden sich keine Aktien im Besitz der Gesellschaft oder eines ihrer Tochterunternehmen, aus denen das Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann.

ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung oder ggfs. Ihre Vollmacht und einen allgemein anerkannten gültigen Lichtbildausweis mit. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 16 Uhr. Eine Wegbeschreibung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft www.caimmo.com/investor_relations/hauptversammlung/.

Wien, im April 2014
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Claudia Hainz
Tel.: (+431) 532 59 07 - 502
E-Mail: claudia.hainz@caimmo.com
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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