pta20140515030
Ergebnisse Hauptversammlung

BKS Bank AG: 75. Hauptversammlung

Klagenfurt (pta030/15.05.2014/15:45 UTC+2) Abstimmungsergebnisse

Die Hauptversammlung der BKS Bank AG (FN 91810s) vom 15. Mai 2014 hat folgende
Beschlüsse gefasst:

Punkt 2 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2013.
Das Geschäftsjahr 2013 der BKS Bank AG schließt mit einem Bilanzgewinn von
Eur 8.373.299,75

Es wurde beschlossen, von dem zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn eine
Dividende von 0,25 Eur pro dividendenberechtigter Aktie auszuschütten und den verbleibenden
Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13

Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940

Stimmen dagegen 0

Stimmenthaltungen 0

Stimmen dafür 27.889.940

Punkt 3 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013.

Die Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstandes für diesen Zeitraum wurde beschlossen.

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13

Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940

Stimmen dagegen 0

Stimmenthaltungen 0

Stimmen dafür 27.889.940

Punkt 4 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Die Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum wurde beschlossen.

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13

Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940

Stimmen dagegen 0

Stimmenthaltungen 0

Stimmen dafür 27.889.940

Punkt 5 der Tagesordnung

Wahlen in den Aufsichtsrat

a) Es wurde beschlossen, Herrn DDipl.Ing. Dr.mont. Josef Korak für die höchstzulässige Funktionsdauer
wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13

Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940

Stimmen dagegen 0

Stimmenthaltungen 0

Stimmen dafür 27.889.940

b) Es wurde beschlossen, Frau Univ.Prof. Dr. Sabine Urnik für die höchstzulässige Funktionsdauer neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13

Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940

Stimmen dagegen 0

Stimmenthaltungen 0

Stimmen dafür 27.889.940

c) Es wurde beschlossen, Herrn Dkfm. Dr. Heimo Penker für die höchstzulässige Funktionsdauer
neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 0
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.889.940

Punkt 6 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat

Es wurde beschlossen, mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 die Vergütung der Mitglieder des Auf-sichtsrates wie folgt neu festzusetzen:

Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates : neu EUR 21.000,-- (bisher: EUR 17.000,--),
für die Stellvertreter des Vorsitzenden : neu je EUR 17.000,-- (bisher: EUR 13.000,--)
und für die Mitglieder des Aufsichtsrates : neu je EUR 15.000,-- (bisher: EUR 11.000,--),

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 0
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.889.940

Punkt 7 der Tagesordnung

Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Es wurde beschlossen, für das Jahr 2015 die KPMG Austria AG, Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Zweigstelle Klagenfurt, Krassniggstraße 36, 9020 Klagenfurt, mit
der Abschlussprüfung der Geschäftsgebarung der BKS Bank AG und ihres Konzerns zu betrauen.

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13

Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940

Stimmen dagegen 0

Stimmenthaltungen 0

Stimmen dafür 27.889.940

Punkt 8 der Tagesordnung

Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eige-ner Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesell-schaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens.
Es wurde beschlossen, dass die dem Vorstand in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten erteilte Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens widerrufen und durch folgende Ermächtigung ersetzt wird:
Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 14. November 2016.

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 1.122
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.888.818

Punkt 9 der Tagesordnung

Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger Er-mächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben.

Es wurde beschlossen, dass die in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 auf die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung erteilte Ermächtigung des Vorstandes, gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG eigene Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben, widerrufen und durch folgende Ermächtigung ersetzt wird:

Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG ermächtigt, eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien 5 % des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht über-steigen darf. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % unter¬schreiten oder über-steigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 14. November 2016.

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 0
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.889.940

Punkt 10 der Tagesordnung

Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger Er-mächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben (zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien.

Es wurde beschlossen, dass die dem Vorstand in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten erteilte Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals widerrufen und durch folgende Ermächtigung ersetzt wird:
Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben (zweckfreier Erwerb). Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börse-tagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 14. November 2016.
Der Vorstand ist weiters ermächtigt, auf Grund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufs¬programm unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des BörseG zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wieder-verkaufsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47 a AktG entsprechen. Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 4, 7 und 8 AktG erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den anderen eigenen Ak-tien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Vorstand wird auch ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptver-sammlungsbeschluss einzuziehen."

Anzahl/Anteil
Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 0
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.889.940

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Ingrid Tischler
Tel.: 0463/5858-122
E-Mail: ingrid.tischler@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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