pta20140522022
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Europaweite Verbreitung gemäß §121 AktG

Homberg/Efze (pta022/22.05.2014/16:00 UTC+2) CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG

Homberg/Efze

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden unsere Aktionäre zu der am

Montag, den 30. Juni 2014 um 10:30 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
Ludwig-Erhard-Straße 15, 34576 Homberg/Efze

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
in Homberg/Efze

recht herzlich ein.

Die Tagesordnung zur Hauptversammlung liegt bei.

Gemäß § 176 Abs. 1 AktG liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft der festgestellte Jahresabschluss der CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG zum 31. Dezember 2013, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns aus.

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft in 34576 Homberg/Efze eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung aus.

Bitte beachten Sie Folgendes:

I. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, und die sich bis zum 23.06.2014 bei der Gesellschaft angemeldet haben. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft fristgerecht zugehen, und zwar

per Post an CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per Fax an +49 5681 9923-6973
per E-Mail an iannuzzi@cargo-trans-logistik.de


Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

Der Versammlungsleiter kann Personen aus dem Kreise der CTL-Kooperationspartner, welche nicht Aktionäre der CTL AG sind, sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen lassen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung gemäß der vorstehenden Ausführungen durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.

Die Vollmacht ist nach der Satzung schriftlich oder per Fax bzw. E-Mail zu erteilen. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen Ihnen die unter Ziff. I genannte Postanschrift, Faxnummer sowie E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Um die Vorbereitung und die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir Sie, wenn Sie nicht selbst zur Hauptversammlung kommen und einen Dritten bevollmächtigen wollen, uns frühzeitig die Vollmachtserteilung zu übermitteln.

Die Regelung gemäß § 135 AktG für Aktionärsvertreter bleibt unberührt.

Wir weisen darauf hin, dass die Organe von Gesellschaften zur Vertretung derselben spätestens in der Hauptversammlung einen einfachen aktuellen Handelsregisterauszug der Gesellschaft vorlegen müssen.

Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären an, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, welche von der Gesellschaft benannt werden, vertreten zu lassen.

Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär und der Erteilung einer Vollmacht (schriftlich oder per Telefax).

Die Gesellschaft schlägt als Stimmrechtsvertreter vor:

Frau Rosaria Iannuzzi, Assistentin des Vorstands,
Frau Marion Takács, Serviceleitung.

Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihm müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ist die Vollmacht ungültig und das Stimmrecht kann nicht ausgeübt werden.

II. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 48.050,00 EUR am Grundkapital erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft bis zum 31.05.2014 zugegangen sein. Wir bitten Sie, ein solches Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft zu richten, und zwar

per Post an CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Vorstand
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per Fax an +49 5681 9923-6973
per E-Mail an die Adresse: Iannuzzi@cargo-trans-logistik.de


III. Anträge von Aktionären

Sofern Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach den §§ 126, 127 AktG vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind diese unter Beachtung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 14.06.2014 zu richten

per Post an CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per Telefax an die Nummer: +49 5681 9923-6973
per E-Mail an die Adresse: iannuzzi@cargo-trans-logistik.de


Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen bleibt unberührt.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen von Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht worden sind, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt werden können, wenn sie dort gestellt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG

Erich Wietzel Lars Gehrmann

Tagesordnung

der Hauptversammlung
der CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
in Homberg/Efze,
am 30. Juni 2014, 10:30 Uhr

Begrüßung durch Aufsichtsrat und Vorstand

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Bericht des Vorstands über das Wirtschaftsjahr 2013

3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013, des Lageberichts für die CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 einschließlich der Prüfung nach § 171 AktG sowie des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Diese Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und wurden unter TOP 2 erläutert. Sie liegen zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft in der Ludwig-Erhard-Straße 15, 34576 Homberg/Efze, aus und können dort eingesehen werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Aktienrechts erfolgt zur Feststellung des Jahresabschlusses keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

4. Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2013:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn i.H.v. EUR 287.520,20 weiter folgendermaßen zu verwenden:

Einstellung in Gewinnrücklagen:
(Verwendung: 2014 Investition Video/ADR/Enteisung Aurach) EUR 200.000,00
Ausschüttung Dividende EUR 0,04 pro Stück EUR 39.640,00


Die Dividendensumme beruht auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand. Falls sich die Anzahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändert und deshalb die Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung dividendenberechtigten Aktien niedriger oder höher ist als diejenige am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten mit der Maßgabe, dass bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je Aktie der Vortrag auf neue Rechnung angepasst wird.

Gewinnvortrag auf neue RechnungEUR 47.880,20


Die Dividende ist am vierten Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.

5. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen die Entlastung vor.

6. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor.

7. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Um die Rückübertragung von Aktien an die Gesellschaft unbürokratisch durchzuführen, schlagen der Aufsichtsrat und Vorstand vor, zu beschließen, dass der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt wird, bis zu 10 % des Grundkapitals bei Erteilung dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 30.06.2019. Der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie darf den Nennbetrag der erworbenen Aktien um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.

Es ist zulässig, sämtliche von einem einzelnen Aktionär gehaltene Aktien individuell zu erwerben, ohne ein entsprechendes Kaufangebot zu gleichen Bedingungen auch den anderen Aktionären zu unterbreiten, wenn der Aktionär vollständig aus der Gesellschaft ausscheiden möchte oder die Einziehung der Aktien nach der Satzung zulässig wäre. Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen Aktien zu dem eigenen Erwerbspreis an Personen zu verkaufen, wenn diese Personen noch keine Aktionäre der Gesellschaft sind.

8. Beschlussfassung über die Satzungsänderung

Gem. § 111 Abs. 4 S. 2 AktG hat die Satzung oder der Aufsichtsrat zu bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden können. Gem. § 10 Ziffer 2 der Satzung hat der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand zu erlassen. In der Geschäftsordnung oder durch Beschluss kann er insbesondere anordnen, dass bestimmte Arten von Geschäften seiner Zustimmung bedürfen.
Mit Wirkung zum 01.07.2014 wurde eine neue Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die eine Regelung über die Geschäfte beinhaltet, die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.
§ 10 Ziffer 3 und 4 der Satzung geben dem Aufsichtsrat betreffend der Ausgestaltung der Zustimmungsvorbehalte Vorgaben. Um eine höhere Flexibilität zu schaffen und etwaige Kollisionen zwischen der Geschäftsordnung für den Vorstand und der Satzung zu vermeiden, soll § 10 Ziffer 3 und 4 der Satzung gestrichen werden.

§ 10 Ziffer 3 und 4 der Satzung lauten zurzeit:

"3. Die vom Aufsichtsrat zu erlassende Geschäftsordnung hat zu bestimmen, dass folgende Arten von Geschäften und Maßnahmen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürften:

a. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
b. Aufnahme neuer Betriebszweige in Rahmen der Satzung und Aufgabe vorhandener Betriebszweige;
c. Anschaffungen von Anlagevermögen im Wert von mehr als Eur 300.000,00 je Geschäftsjahr;
d. Aufnahme von Bankkrediten, Garantien oder ähnlichen Haftungen sowie die Gewährung von Darlehen jedweder Art außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebes, Abschluss von Pacht- und Mietverträgen mit einem jährlichen Miet- bzw. Pachtzins von mehr als Eur 500.000,00 im Einzelfall;
e. Einleitung von Rechtsstreitigkeiten, soweit sie von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft sind.

4. Die Geschäftsordnung hat ferner vorzusehen, dass, wenn zustimmungsbedürftige Geschäfte keinen Aufschub dulden, der Vorstand mit Zustimmung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder seines Stellvertreters handeln darf und dass in diesem Fall dem Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung mitzuteilen sind."

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 Ziffer 3 und 4 der Satzung ersatzlos zu streichen.

§ 10 der Satzung soll folgende abschließende Fassung erhalten:

"1. Der Vorstand führt die Geschäfte mit Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand.

2. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand zu erlassen. In der Geschäftsordnung oder durch Beschluss kann er insbesondere anordnen, dass bestimmte Arten von Geschäften seiner Zustimmung bedürfen."

9. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FACT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wilhelmshöher Allee 256, 34119 Kassel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

10. Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage.

Das Ende der Hauptversammlung ist gegen 12:00 Uhr eingeplant.

(Ende)

Aussender: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
Deutschland
Ansprechpartner: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Tel.: +49 5681 9923-0
E-Mail: gross@cargo-trans-logistik.de
Website: www.cargo-trans-logistik.de
ISIN(s): - (Sonstige)
Börse(n): -
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