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Ergebnisse Hauptversammlung

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Ergebnisse AT&S Hauptversammlung

Leoben (pta032/03.07.2014/13:20 UTC+2) Die heutige 20. ordentliche Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) hat eine Dividende in Höhe von EUR 0,20 je gewinnberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2013/2014 beschlossen. Dividendenzahltag und Ex-Tag ist der 24. Juli 2014.

In der heutigen Hauptversammlung wurde zudem den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 die Entlastung erteilt.

Gemäß dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde die Aufsichtsratvergütung für das Geschäftsjahr 2013/14 mit insgesamt EUR 283.450,-- festgelegt.

Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/15 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, bestellt.

Die Hauptversammlung hat weiters beschlossen, Herrn Mag. Gerhard Pichler erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, bis zum 2. Juli 2019 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 21.367.500,-- durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend dieses Beschlusses in § 4 (Grundkapital) zu ändern.

Darüber hinaus wurde die in der Hauptversammlung vom 7. Juli 2010 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen widerrufen und gleichzeitig der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 2. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,-- auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Bezugs- und/oder Umtauschrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Die Umtausch- und/oder Bezugsrechte können durch bedingtes Kapital, genehmigtes Kapital, aus eigenen Aktien oder im Wege einer Lieferung durch Dritte, oder einer Kombination daraus, bedient werden.

Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Maßgabe der aktienrechtlichen Vorschriften die Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Wertpapierbedingungen der Wandelschuldverschreibungen (insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis) zu bestimmen.

Der Preis der Wandelschuldverschreibungen ist unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden zu ermitteln.

Der Ausgabebetrag der bei Wandlung (Ausübung des Umtausch- und/oder Bezugsrechts) auszugebenden Aktien und das Umtausch- und/oder Bezugsverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrags); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Wandelschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen.

Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu hundert Prozent direkt oder indirekt im Eigentum der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft stehende Gesellschaft ausgegeben werden; für diesen Fall wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf Aktien der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft zu gewähren.

Außerdem wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 21.367.500,-- durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuer, auf Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2014 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabetrag, Inhalt der Aktienrechte). Zum Preis und Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen und Umtausch- und/oder Bezugsverhältnis siehe bereits oben.

Die neu ausgegebenen Aktien nehmen in gleicher Weise wie die zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien am Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Frist nach den Wandelschuldverschreibungsbedingungen.

Die Satzung wurde entsprechend dieses Beschlusses in § 4 (Grundkapital) geändert.

Folgende betragsmäßige Determinierung der angeführten Ermächtigungen ist zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potentiell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegeben Aktien darf die Zahl von 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).

Mit dieser Meldung werden auch die Meldepflichten der Veröffentlichungsverordnung erfüllt.

(Ende)

Aussender: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Österreich
Ansprechpartner: Mag. (FH) Christina Schuller
Tel.: +43 3842 200 5908
E-Mail: c.schuller@ats.net
Website: www.ats.net
ISIN(s): AT0000969985 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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