pta20141114025
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm für Erste Group-Aktientransaktionen der Sparkassen im Haftungsverbund

Wien (pta025/14.11.2014/17:35 UTC+1) Der Haftungsverbund regelt die Kooperation der österreichischen Sparkassen. Rechtlich gesehen stellt diese Kooperation eine Kreditinstitutsgruppe dar und folglich werden alle Sparkassen des Haftungsverbunds nach § 59 BWG im Konzernabschluss der Erste Group konsolidiert.

Die im Rahmen des neuen Haftungsverbundes vermittelte Beherrschung durch die Erste Group Bank AG führt dazu, dass alle Sparkassen, die Mitglieder des Haftungsverbundes sind, als verbundene Unternehmen im Sinne des § 228 Abs. 3 UGB einzustufen sind. Dadurch sind deren Erste Group-Aktien als eigene Aktien im Sinne des § 65 AktG anzusehen. Beabsichtigte Käufe und Verkäufe von Erste Group-Aktien durch diese Sparkassen unterliegen daher einer besonderen Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht.

Mit Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 16. Mai 2013 (gültig bis zum 15. Mai 2018) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG hat der Vorstand der Erste Group Bank AG am 14. November 2014 die beabsichtigte Veräußerung sowie den beabsichtigten Erwerb von Erste Group-Aktien innerhalb des Rahmenprogramms für Aktientransaktionen der Sparkassen im Haftungsverbund, die als verbundene Unternehmen iSd § 228 Abs. 3 UGB gelten und deren Aktien an der Erste Group Bank AG somit als eigene Aktien im Sinne des § 65 AktG anzusehen sind, beschlossen.

Diesem Beschluss entsprechend können im Rahmen eines Veräußerungsprogramms bis zu 10.000.000 Aktien der Erste Group (2,33% des Grundkapitals) zwischen dem 12. Dezember 2014 und 15. Mai 2018 verkauft sowie im Rahmen eines Erwerbsprogramms bis zu 10.000.000 Aktien der Erste Group zwischen dem 12. Dezember 2014 und 15. November 2015 gekauft werden.

Details zum Veräußerungsprogramm

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 16. Mai 2013

2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 17. Mai 2013 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 82 Abs. 8 BörseG

3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Veräußerungsprogramms eigener Aktien: 12. Dezember 2014 bis 15. Mai 2018

4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG

5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 10.000.000 Stück
Anteil der zu veräußernden Aktien am Grundkapital: 2,33%

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten

7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: über die Börse sowie außerbörslich in Form (1) eines Kaufes durch bzw. einer Sacheinlage in die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG, oder (2) eines Verkaufs an die Stiftungen der Sparkassen und die Anteilsverwaltungssparkassen, mit dem Ziel die Gruppenstruktur und die Kooperation mit den Sparkassen zu verstärken

8. Allfällige Auswirkungen des Veräußerungsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine

9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat:
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Details zum Erwerbsprogramm

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 16. Mai 2013

2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 17. Mai 2013 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 82 Abs 8 BörseG

3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Erwerbsprogramms eigener Aktien: 12. Dezember 2014 bis 15. November 2015

4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG

5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 10.000.000 Stück
Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 2,33%

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten

7. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse sowie außerbörslich in Form eines Kaufs von den Stiftungen der Sparkassen, mit dem Ziel die Gruppenstruktur und die Kooperation mit den Sparkassen zu verstärken

8. Allfällige Auswirkungen des Erwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine

9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat:
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Änderungen des Veräußerungs- oder Erwerbsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß § 5 Abs. 4 VeröffentlichungsVO auf der Homepage der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/Investoren veröffentlicht.

Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
Milchgasse 1
1010 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer/ Gerald Krames
Tel.: + 43 (0)5 0100 - 17741
E-Mail: investor.relations@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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