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PIAG Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Wien (pta019/16.12.2014/13:45 UTC+1) Der Vorstand der PIAG Immobilien AG teilt mit, dass er am 12.12.2014 gemäß § 91 BörseG von der Ortner-Gruppe und der Strauss-Gruppe wie folgt informiert wurde:

"In Bezug auf die Emittentin PIAG Immobilien AG, Wien ("PIAG"), und deren 14.547.500 zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (lSlN AT0000A1A5K1) ("PIAG-Aktien") teilen wir Ihnen gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG wie folgt mit:

Die PIAG-Aktien wurden mit Bescheid vom 19.11.2014 zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen. Die Zulassung stand jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der erfolgten Eintragung der zur Zulassung beantragten Wertpapiere in ein öffentliches Register. Die Eintragung der 14.547.500 PIAG-Aktien in das Firmenbuch erfolgte am 10.12.2014. An diesem Tag wurde sohin die Zulassung der PIAG-Aktien rechtwirksam. Gemäß § 91 Abs 4 BörseG ist dem Erwerb einer Beteiligung an einer Gesellschaft gemäß § 91 Abs 1 BörseG die erstmalige Zulassung der Aktien zum Amtlichen Handel gleichzuhalten.

Die gegenständliche Meldung erfolgt auf Basis des aktuellen Grundkapitals der PIAG, das EUR 14.617.500,- beträgt und in 14.617.500 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist (neben den 14.547.500 PIAG-Aktien hat PIAG 70.000 stimmberechtigte Aktien der Kategorie B ausgegeben, die allerdings nicht zum Handel an der Wiener Börse zugelassen sind).

1) PIAG wird von einem Syndikat kontrolliert. Dieses Syndikat besteht aus der Ortner-Gruppe (diese besteht wiederum aus Ortner Beteiligungsverwaltung GmbH, Ortner Ges.m.b.H., Haustechnische Gesellschaft für Sanitär-, Wärme- und lufttechnische Anlagen Gesellschaft m.b.H., IGO Immobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung, IGO Baubeteiligungs GmbH und Herrn Dipl.-Ing. Klaus Ortner) und der Strauss-Gruppe (diese besteht wiederum aus SuP Beteiligungs GmbH, AIM Industrieholding und Unternehmensbeteiligungen GmbH, PROSPERO Holding GmbH, PROSPERO Privatstiftung und Herrn Ing. Karl-Heinz Strauss). Das Syndikat bzw deren Mitglieder halten direkt und indirekt 8.077.019 PIAG-Aktien (dies entspricht rund 55,26% des Grundkapitals und der Stimmrechte der PIAG) und haben damit die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45% und 50% gemäß § 91 BörseG per 10.12.2014 erreicht und überschritten. Darüber hinaus sind dem Syndikat weitere von einer Tochtergesellschaft der PORR AG gehaltene 11.274 PIAG-Aktien gemäß § 92 BörseG zuzurechnen, weil das Syndikat auch die PORR AG kontrolliert. Die Berücksichtigung dieser 11.274 PIAG-Aktien führt allerdings zu keiner weiteren Schwellenüberschreitung des Syndikats.

2) Aus dem Kreis der oben unter Punkt 1) angeführten juristischen und natürlichen Personen, die das Syndikat bilden, sind die folgenden Gesellschaften unmittelbare Aktionäre der PIAG:

* Ortner Beteiligungsverwaltung GmbH, die 2.357.864 PIAG-Aktien (dies entspricht rund 16,13% des Grundkapitals und der Stimmrechte der PIAG) hält;
* IGO Baubeteiligungs GmbH, die 3.389.328 PIAG-Aktien (dies entspricht rund 23,19% des Grundkapitals und der Stimmrechte der PIAG) hält;
* AIM Industrieholding und Unternehmensbeteiligungen GmbH, die 148.148 PIAG-Aktien (dies entspricht rund 1,01% des Grundkapitals und der Stimmrechte der PIAG) hält;
* SuP Beteiligungs GmbH, die 2.181.679 PIAG-Aktien (dies entspricht rund 14,93% des Grundkapitals und der Stimmrechte der PIAG) hält.

3) SuP Beteiligungs GmbH verfügt über Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG auf den Erwerb von bis zu 363.730 PIAG-Aktien (dies entspricht rund 2,49% des Grundkapitals und der Stimmrechte der PIAG) aus Call- und Put-Optionen. Die optionsgegenständlichen PIAG-Aktien können in den Jahren 2015 und 2016 in folgenden Tranchen jeweils im Rahmen der vereinbarten Call-Option durch SuP Beteiligungs GmbH erworben und im Rahmen der vereinbarten Put-Option an SuP Beteiligungs GmbH verkauft werden:
* Tranche 2015: 181.865
* Tranche 2016: 181.865

SuP Beteiligungs GmbH kann die Call-Optionen (a) hinsichtlich der von der Tranche 2015 umfassten PIAG-Aktien in der Zeit zwischen 1.1.2015, 08:00 Uhr, bis 30.11.2015, 16:00 Uhr, und (b) hinsichtlich der von der Tranche 2016 umfassten PIAG-Aktien in der Zeit zwischen 1.1.2016, 08:00 Uhr, bis 30.11.2016, 16:00 Uhr, ausüben.

Gemäß den Put-Optionen können (a) die von der Tranche 2015 umfassten PIAG-Aktien in der Zeit zwischen 1.12.2015 08:00 Uhr, bis 31.12.2015 16:00 Uhr, und (b) die von der Tranche 2016 umfassten PIAG-Aktien in der Zeit zwischen 1.12.2016 08:00 Uhr, bis 31.12.2016, 16:00 Uhr, an SuP Beteiligungs GmbH verkauft werden.

Mangels Erreichens oder Überschreitens der Schwellen des § 91 BörseG besteht allerdings keine eigenständige Meldepflicht für Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG.

4) Bei Zusammenzählung der sich aus § 91 bis § 92 BörseG ergebenden Stimmrechte gemäß § 91a Abs 7 BörseG (= gehaltene und gemäß § 92 BörseG zurechenbare Stimmrechte aus PIAG-Aktien gemäß Punkt 1) oben und aus Finanzinstrumenten auf den Erwerb von PIAG-Aktien gemäß Punkt 3) oben) ergeben sich für das Syndikat bzw deren Mitglieder in Summe 8.452.023 Stimmrechte, dies entspricht rund 57,82% des Grundkapitals und der Stimmrechte der PIAG, sodass es auch auf aggregierter Basis zu keiner (weiteren) Schwellenerreichung oder -überschreitung kommt.

5) Diese Meldung wird vom Syndikat bzw den in dieser Meldung genannten juristischen und natürlichen Personen gemäß § 5 Abs 3 TransV in einer einzigen gemeinsamen Mitteilung erstattet."

Weiters wurde der Vorstand der PIAG Immobilien AG am 12.12.2014 von der WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, FN 333376 i, wie folgt informiert:

"In Bezug auf die Emittentin PIAG Immobilien AG, Wien ("PIAG"), und deren 14.547.500 zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (lSlN AT0000A1A5K1) ("PIAG-Aktien") teilen wir Ihnen gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG wie folgt mit:

Die PIAG-Aktien wurden mit Bescheid vom 19.11.2014 zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen. Die Zulassung stand jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der erfolgten Eintragung der zur Zulassung beantragten Wertpapiere in ein öffentliches Register. Die Eintragung der 14.547.500 PIAG-Aktien in das Firmenbuch erfolgte am 10.12.2014. An diesem Tag wurde sohin die Zulassung der PIAG Aktien rechtwirksam. Gemäß § 91 Abs 4 BörseG ist dem Erwerb einer Beteiligung an einer Gesellschaft gemäß § 91 Abs 1 BörseG die erstmalige Zulassung der Aktien zum Amtlichen Handel gleichzuhalten.

Die gegenständliche Meldung erfolgt auf Basis des aktuellen Grundkapitals der PIAG, das EUR 14.617.500,- beträgt und in 14.617.500 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist (neben den 14.547.500 PIAG-Aktien hat PIAG 70.000 stimmberechtigte Aktien der Kategorie B ausgegeben, die allerdings nicht zum Handel an der Wiener Börse zugelassen sind).

Die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group hält 647.609 PIAG-Aktien, dies entspricht rund 4,43% des Grundkapitals und der Stimmrechte der PIAG, und hat damit die Schwelle von 4% gemäß § 91 BörseG per 10.12.2014 erreicht und überschritten."

Weiters wurde der Vorstand der PIAG Immobilien AG am 12.12.2014 von Rechtsanwalt Dr. Peter Konwitschka, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, FN 266331 p, wie folgt informiert:

"Zur Emittentin PIAG Immobilien AG, Wien ("PIAG"), und deren 14.547.500 zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (lSlN AT0000A1A5K1) ("PIAG-Aktien") teilen wir gem. § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG namens und im Auftrag von Renaissance Construction AG, FN 325008 d, wie folgt mit:

Die PIAG-Aktien wurden mit Bescheid vom 19.11.2014 zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen. Die Zulassung stand jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der erfolgten Eintragung der zur Zulassung beantragten Wertpapiere in ein öffentliches Register. Die Eintragung der 14.547.500 PIAG-Aktien in das Firmenbuch erfolgte am 10.12.2014. An diesem Tag wurde sohin die Zulassung der PIAG-Aktien rechtwirksam. Gemäß § 91 Abs 4 BörseG ist dem Erwerb einer Beteiligung an einer Gesellschaft gemäß § 91 Abs 1 BörseG die erstmalige Zulassung der Aktien zum Amtlichen Handel gleichzuhalten.

Die gegenständliche Meldung erfolgt auf Basis des aktuellen Grundkapitals der PIAG, das EUR 14.617.500,- beträgt und in 14.617.500 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist (neben den 14.547.500 PIAG-Aktien hat PIAG 70.000 stimmberechtigte Aktien der Kategorie B ausgegeben, die allerdings nicht zum Handel an der Wiener Börse zugelassen sind).

Die Renaissance Construction AG hält 836.088 PIAG-Aktien, dies entspricht rund 5,72% des Grundkapitals und der Stimmrechte der PIAG, und hat damit die Schwellen von 4% und 5% gemäß § 91 BörseG per 10.12.2014 erreicht und überschritten."

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: PIAG Immobilien AG
Absberggasse 47
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen
Tel.: +43 50626-1199
E-Mail: rolf.petersen@piag-immo.com
Website: www.piag-immo.com
ISIN(s): AT0000A1A5K1 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse
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