pta20150119016
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

UBM Realitätenentwicklung AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Wien (pta016/19.01.2015/14:00 UTC+1) Der Vorstand der UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft teilt mit, dass er am 12.01.2015 gemäß § 91 BörseG von der PIAG Immobilien AG, der Ortner-Gruppe und der Strauss-Gruppe wie folgt informiert wurde:

"In Bezug auf die Emittentin UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft, Wien ("UBM"), und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (ISIN AT0000815402) ("UBM-Aktien") teilen wir Ihnen gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG wie folgt mit:

1) PIAG Immobilien AG übernahm von PORR AG per 10. Dezember 2014 die Position als Stillhalter im Zusammenhang mit einer Put-Option betreffend insgesamt 612.856 bestehende UBM-Aktien, dies entspricht 10,21% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Die Put-Option wurde vollständig ausgeübt und über diese Aktien wurden auf Basis eines gesonderten Aktienkaufvertrags vom 12. Jänner 2015 per 15. Jänner 2015 auf PIAG Immobilien AG übertragen. PIAG Immobilien AG hält daher per 15. Jänner 2015 keine Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG mehr.
Bei Zusammenzählung der sich aus § 91 bis § 92 BörseG ergebenden Stimmrechte gemäß § 91a Abs 7 BörseG ergeben sich infolge der von PIAG Immobilien AG per 15. Jänner 2015 erworbenen 612.856 UBM-Aktien in Summe 5.374.172 Stimmrechte, dies entspricht rund 89,57% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. PIAG Immobilien AG hat somit auf konsolidierter Basis gemäß § 91a Abs 7 BörseG im Vergleich zu der zuletzt erstatteten Meldung gemäß §§ 91 ff BörseG keine neuen Beteiligungsschwellen des § 91 BörseG erreicht oder unter- oder überschritten.
Im Vergleich zu der von PIAG Immobilien AG zuletzt erstatteten Meldung gemäß §§ 91 ff BörseG ergeben sich durch die Ausübung der Put-Option jedoch folgende Änderungen:
PIAG Immobilien AG hält per 15. Jänner 2015 insgesamt 5.374.172 bestehende UBM-Aktien gemäß § 91 BörseG (dies entspricht rund 89,57% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM). Im Vergleich zu der zuletzt erstatteten Meldung gemäß §§ 91 ff BörseG hat PIAG Immobilien AG keine neuen Beteiligungsschwellen des § 91 BörseG erreicht oder unter- oder überschritten.
Durch das Settlement am 15. Jänner 2015 reduzierte sich die Anzahl von UBM-Aktien, auf die PIAG Immobilien AG Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG hält, von 612.856 auf 0, sodass PIAG Immobilien AG die Schwellen von 10%, 5% und 4% gemäß § 91a BörseG unterschritten hat.

2) PIAG Immobilien AG wird von einem Syndikat, bestehend aus der Ortner-Gruppe (diese besteht wiederum aus Ortner Beteiligungsverwaltung GmbH, Ortner Ges.m.b.H., Haustechnische Gesellschaft für Sanitär-, Wärme- und lufttechnische Anlagen Gesellschaft m.b.H., IGO Immobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung, IGO Baubeteiligungs GmbH und Herrn Dipl.-Ing. Klaus Ortner) und der Strauss-Gruppe (diese besteht wiederum aus SuP Beteiligungs GmbH, AIM Industrieholding und Unternehmensbeteiligungen GmbH, PROSPERO Holding GmbH, PROSPERO Privatstiftung und Herrn Ing. Karl-Heinz Strauss), kontrolliert. Die Ortner-Gruppe (namentlich Herr Dipl.-Ing. Klaus Ortner und Ortner Ges.m.b.H.) hält derzeit insgesamt 360.696 bestehende UBM-Aktien, dies entspricht rund 6,01% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Die Strauss-Gruppe hält derzeit keine UBM-Aktien.
Bei Zusammenzählung der sich aus § 91 bis § 92 BörseG ergebenden Stimmrechte gemäß § 91a Abs 7 BörseG ergeben sich infolge der von PIAG Immobilien AG per 15. Jänner 2014 erworbenen 612.856 UBM-Aktien gemäß Punkt 1) für das Syndikat bzw. deren Mitglieder in Summe 5.734.868 Stimmrechte, dies entspricht rund 95,58% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Das Syndikat hat somit auf konsolidierter Basis gemäß § 91a Abs 7 BörseG im Vergleich zu der zuletzt erstatteten Meldung gemäß §§ 91 ff BörseG keine neuen Beteiligungsschwellen des § 91 BörseG erreicht oder unter- oder überschritten.
Im Vergleich zu der vom Syndikat zuletzt erstatteten Meldung gemäß §§ 91 ff BörseG ergeben sich durch die Ausübung der Put-Optionen gemäß Punkt 1) jedoch folgende Änderungen:
In Bezug auf Stimmrechte aus gehaltenen und gemäß § 92 BörseG zurechenbaren UBM-Aktien hält das Syndikat per 15. Jänner 2015 nunmehr 5.734.868 Stimmrechte aus UBM-Aktien (dies entspricht 95,58% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM) und hat damit die 90%-Schwelle gemäß § 91 BörseG erreicht und überschritten.
In Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG auf UBM-Aktien hält das Syndikat per 15. Jänner 2015 nunmehr zurechenbar keine Finanzinstrumente auf den Erwerb UBM-Aktien und hat damit die Schwellen von 10%, 5% und 4% gemäß § 91a BörseG unterschritten.

Diese Meldung wird vom Syndikat bzw von deren Mitgliedern sowie von PIAG Immobilien AG gemäß § 5 Abs 3 TransV in einer einzigen gemeinsamen Mitteilung erstattet. "

Weiters wurde der Vorstand der UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft am 15.01.2015 von der Amber Privatstiftung und der Bocca Privatstiftung, beide 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1, wie folgt informiert:

"Amber Privatstiftung, eingetragen im Firmenbuch zu FN 178109 a, und Bocca Privatstiftung, eingetragen im Firmenbuch zu FN 178104 v, teilen gemäß § 91 Abs 1 BörseG folgende Änderungen bedeutender Beteiligungen an der Emittentin UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft, Wien ("UBM"), und ihrer zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (ISIN AT0000815402) ("UBM-Aktien") mit:

1. Amber Privatstiftung und Bocca Privatstiftung (gemeinsam die "Stiftungen") schlossen mit PORR AG einen Vertrag über eine Put-Option ab, wonach die Stiftungen berechtigt sind, insgesamt 636.132 bestehende UBM-Aktien, dies entspricht 10,60% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM, im Zeitraum vom 02.01.2015 bis einschließlich 17.01.2015 an die PORR AG zu verkaufen. PORR AG ist berechtigt, mit ihr verbundene Unternehmen oder die PIAG Immobilien AG bei jeder Optionsausübung zu benennen.

2. Die Stiftungen gaben gegenüber der PORR AG bekannt, von dem ihnen eingeräumten Recht auf Ausübung der Option bezüglich insgesamt 612.856 UBM-Aktien mit Wirksamkeit zum 15.01.2015 Gebrauch zu machen. Die PORR gab bekannt, dass die PIAG an ihrer Stelle als Erwerber gemäß dem Optionsvertrag agieren wird. Zu jenem Zeitpunkt waren nur 612.856 UBM-Aktien von der Put-Option umfasst, weil die PIAG Immobilien AG unter Beitritt der PORR AG bereits am 15.10.2014 aufgrund einer Call-Option insgesamt 23.276 UBM-Aktien, dies entspricht 0,39% des Grundkapitals und der Stimmrechte, von den Stiftungen erworben hat, sodass sich die Zahl der von der Put-Option umfassten UBM-Aktien auf 612.856 reduziert hat.

3. Amber Privatstiftung und Bocca Privatstiftung übertrugen daher insgesamt 612.856 UBM-Aktien (dies entspricht 10,21% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM) aufgrund eines Aktienkaufvertrages vom 15.12.2014/12.01.2015 mit Wirksamkeit zum 15.01.2015 an die PIAG Immobilien AG.

4. Amber Privatstiftung und Bocca Privatstiftung halten keine weiteren UBM-Aktien mehr und haben daher per 15.01.2015 die Beteiligungsschwellen des § 91 BörseG von 10%, 5% und 4% unterschritten. Die Beteiligung sowie der Stimmrechtsanteil von Amber Privatstiftung und Bocca Privatstiftung beträgt nunmehr jeweils 0%.

Diese Meldung wird von Amber Privatstiftung und Bocca Privatstiftung gemäß § 5 Abs 3 TransV in einer einzigen gemeinsamen Meldung erstattet."

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Vorstandsdirektor Heribert Smolè
UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
Telefon: +43 50626-1488
Email: heribert.smole@ubm.at

(Ende)

Aussender: UBM Realitätenentwicklung AG
Floridsdorfer Hauptstraße 1
1210 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen
Tel.: +43 50-626-1199
E-Mail: rolf.petersen@ubm.at
Website: www.ubm.at
ISIN(s): AT0000815402 (Aktie) AT0000A0G231 (Anleihe) AT0000A0QR71 (Anleihe) AT0000A185Y1 (Anleihe)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board)
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