pta20150319024
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

conwert Immobilien Invest SE: HV-Anfechtungsklagen 2014 - Vorfrageentscheidung der Übernahmekommission zum gemeinsamen Vorgehen

Verwaltungsratsvorsitzende kündigt Rekurs an

Wien (pta024/19.03.2015/18:43 UTC+1) Die im österreichischen ATX gehandelte conwert Immobilien Invest SE (conwert) gibt bekannt, dass die Übernahmekommission im Rahmen der Anfechtungsklagen von zwei Aktionären betreffend die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2014 zur Bestellung von Dr. Alexander Schoeller und Dr. Martina Postl als Verwaltungsratsmitglieder eine Vorfrageentscheidung getroffen hat. Das Handelsgericht hatte die Anfechtungsverfahren unterbrochen um zu klären, ob eine übernahmerechtliche Zusammenrechnung der Aktien der Mitglieder der Familie Ehlerding nach § 23 Abs 1 oder 2 ÜbG geboten war. Die Übernahmekommission sieht in ihrer Entscheidung keine Gründe für eine derartige übernahmerechtliche Zusammenrechnung oder Zurechnung dieser Stimmrechte. Die Verwaltungsratsvorsitzende Mag. Kerstin Gelbmann kündigte dagegen Rekurs an den Obersten Gerichtshof an.

An der Zusammensetzung des Verwaltungsrats ändert sich durch diese Entscheidung der Übernahmekommission bis auf weiteres nichts. Dr. Alexander Schoeller und Dr. Martina Postl, die bei der letzten ordentlichen Hauptversammlung 2014 in den Verwaltungsrat gewählt wurden, bleiben bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung Verwaltungsratsmitglieder. Hat der oberste Gerichtshof über den angekündigten Rekurs von conwert entschieden, so ist das Verfahren vor dem Handelsgericht Wien fortzusetzen, wobei auch in diesem Verfahren den Parteien der Rechtszug an das Oberlandesgericht Wien und in weiterer Folge an den Obersten Gerichtshof offen steht. Dr. Alexander Proschofsky und Peter Hohlbein, die bei der letzten Hauptversammlung als Gegenkandidaten zu den Vorschlägen der Verwaltung angetreten waren, werden daher bis auf weiteres nicht in den Verwaltungsrat einziehen.

Kerstin Gelbmann hält fest: "Die Beteiligungspublizität dient dem Anlegerschutz und der Markttransparenz. Vor diesem Hintergrund bin ich davon überzeugt, dass ein Überschreiten der Stimmrechtsschwellen von 4 bzw. 5 % ohne Beteiligungs-meldung entsprechend ein Ruhen der Stimmrechte der betroffenen Aktionären zur Folge haben sollte. Dies war der Grund meiner Entscheidung, die Stimmrechte von Herrn Dkfm. Karl Ehlerding bzw. seiner Familie bei der letzten ordentlichen Hauptversammlung ruhend zu stellen, nachdem sie ein Überschreiten von Beteiligungsschwellen nicht gemeldet, aber in der Hauptversammlung 6,7 % angemeldet hatten. Ich sehe klare Anhaltspunkte für eine Verletzung der börserechtlichen Meldepflichten durch die Mitglieder der Familie Ehlerding schon seit der Hauptversammlung 2013."

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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. conwert weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.

(Ende)

Aussender: conwert Immobilien Invest SE
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