pta20150804024
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Schlumberger AG: Einladung zur 29. ordentlichen Hauptversammlung

Wien (pta024/04.08.2015/15:27 UTC+2) Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

29. ordentlichen Hauptversammlung der Schlumberger Aktiengesellschaft

am Donnerstag, dem 3. September 2015, um 14:00 Uhr
im Congress Casino Baden, Kaiser Franz Ring 1, 2500 Baden

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses zum 31. März 2015, des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebe-richts, des Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014/2015

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2014/2015

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Ge-schäftsjahr 2014/2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015

5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Rumpfge-schäftsjahr 2015

7. Beschlussfassung über die Änderung des Bilanzstichtags auf 31.12. und entspre-chende Änderung der Satzung in § 5

8. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 145.285 Stück eigener Aktien (Stammaktien) gem § 92 AktG von Eur 16.351.387,69 um Eur 1.055.827,27 auf Eur 15.295.560,42 zur Reduzierung der An-zahl eigener Aktien und entsprechende Änderung der Satzung in § 6.

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a. zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräu-ßerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umge-kehrter Bezugsrechtsausschluss),
b. gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Ak-tien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öf-fentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c. das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 13. August 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://gruppe.schlumberger.at/investor-relations/unternehmenskalender zugänglich:
* Jahresabschluss,
* Konzernabschluss,
* Lagebericht und Konzernlagebericht (zusammengefasst),
* Corporate Governance-Bericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2014/2015
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9,
* Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 9,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min-destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver¬sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 13. August 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1190 Wien, Heili-genstädter Str. 43, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so bean¬tragten Tages-ordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün¬dung beiliegen. Die Aktio-närseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an¬tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstel¬lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Ge-sellschaft nicht älter als sie¬ben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe¬stätigung wird auf die Ausführungen zur Teil-nahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu je-dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be-grün¬dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes¬tens am 25. August 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 368 22 58-240 oder an 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 43, Abteilung Investor Rela-tions, oder per E-Mail wolfgang.spiller@schlumberger.at, wobei das Verlangen in Text-form, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Die Aktionärsei¬genschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeit¬punkt der Vorlage bei der Ge-sellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übri¬gen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahme-berechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei-nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor-stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an +43 (1) 368 22 58-240 oder per E-Mail wolfgang.spiller@schlumberger.at übermittelt wer¬den.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord¬nung Anträge zu stellen.

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://gruppe.schlumberger.at/investor-relations/unternehmenskalender zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMM-LUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24. August 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Ak-tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä¬testens am 31. August 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Boten
Schlumberger Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller
Heiligenstädter Str. 43
1190 Wien

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 72

Per E-Mail: anmeldung.schlumberger@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000779061, bei Vorzugsaktien ISIN AT0000779079 im Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000779061, Vorzugsaktien ISIN AT0000779079,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 24. August 2015 bezie-hen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen-genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver-sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer-den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Boten
Schlumberger Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Wolfgang Spiller
Heiligenstädter Str. 43
1190 Wien

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 72

Per E-Mail: anmeldung.schlumberger@hauptversammlung.at; wobei die Depotbe-stätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://gruppe.schlumberger.at/investor-relations/unternehmenskalender abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung per-sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 2. September 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge-sellschaft EUR 16.351.387,69 und ist zerlegt in 2.250.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien und zwar 1.500.000 Stück Stamm¬aktien und 750.000 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 145.285 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Ein-berufung 1.354.715 Stück.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wien, im August 2015
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Schlumberger AG
Heiligenstädter Straße 43
1190 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Mag. (FH) Markus Graser
Tel.: +43-1-368 22 59-333
E-Mail: markus.graser@schlumberger.at
Website: gruppe.schlumberger.at
ISIN(s): AT0000779061 (Aktie) AT0000779079 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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