pta20151014021
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

URBANARA Home AG: Änderung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Oktober 2015

Berlin (pta021/14.10.2015/15:45 UTC+2) Vorstand und Aufsichtsrat der URBANARA Home AG haben beschlossen, die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Oktober 2015 zu ändern.

Der folgende Tagesordnungspunkt wird von der am 10. September 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung abgesetzt:

8. Erhöhung des Grundkapitals von EUR 2.206.804,00 um bis zu EUR 900.000,00 auf bis zu EUR 3.106.804,00 gegen Bareinlage zur Ausnutzung des der URBANARA Home AG eingeräumten Bezugsrechts im Rahmen der Finanzierungsrunde 2015 bei der URBANARA Holding GmbH sowie Ermächtigung zur Änderung von § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 der Satzung

Die URBANARA Home AG hat in ihrer Einladung zu der am 20. Oktober 2015 stattfindenden Hauptversammlung unter TOP 8 die mögliche Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zur Beschlussfassung gestellt. Der Emissionserlös sollte zur Finanzierung der Ausnutzung des Bezugsrechts der URBANARA Home AG an einer Kapitalerhöhung bei der URBANARA Holding GmbH dienen.

Es zeichnet sich ab, dass die Gesellschafterversammlung der URBANARA Holding GmbH zeitnah über eine weitere Erhöhung des Stammkapitals der URBANARA Holding GmbH beschließen wird. Die Wahrnehmung des der URBANARA Home AG im Rahmen dieser weiteren Finanzierungsrunde zustehenden Bezugsrechts wird eine über die unter TOP 8 zur Beschlussfassung gestellte Kapitalerhöhung hinausgehende Kapitalerhöhung der Gesellschaft erforderlich machen.

Der Vorstand strebt aus Wirtschaftlichkeitsgründen an, nach erfolgter Beschlussfassung über die weitere Erhöhung des Stammkapitals bei der URBANARA Holding GmbH eine einheitliche Kapitalerhöhung der URBANARA Home AG zur Beschlussfassung der Hauptversammlung zu stellen. Diese wird sich der Höhe nach an dem dann insgesamt zur Ausnutzung der Bezugsrechte der Gesellschaft bestehenden Finanzierungsbedarfs orientieren.

In der Folge entfällt die Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Bareinlage unter TOP 8 der veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Oktober 2015.

Aktionäre mit einem Anteil am Grundkapital der URBANARA Home AG von mehr als 25% haben dem Vorstand zudem mitgeteilt, dass sie dem unter TOP 8 zu fassenden Beschluss nicht zustimmen werden. Da die erforderliche Mehrheit somit nicht erreicht würde, können die Beschlussfassung und der Tagesordnungspunkt auch aus diesem Grund entfallen.

Berlin, im Oktober 2015

URBANARA Home AG

Der Vorstand

(Ende)

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