pta20160608009
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung zur 22. ordentlichen Hauptversammlung

Leoben (pta009/08.06.2016/09:15 UTC+2) E I N B E R U F U N G
zur
22. ordentlichen Hauptversammlung
der
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
am
Donnerstag, dem 7. Juli 2016, 10.00 Uhr
in der
Montanuniversität Leoben
Erzherzog-Johann-Trakt
Erzherzog-Johann-Auditorium
Ignaz-Buchmüller-Platz 4
8700 Leoben

Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net öffentlich übertragen. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.

Tagesordnung

1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und Corporate Governance Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2016 (2015/16) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2016 (2015/16) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015/16 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16.

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16.

6. Bericht des Vorstands über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG.

7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung betreffend die Bestelldauer von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Ersatzwahl von ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedern.

8. Wahlen in den Aufsichtsrat.

9. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens ab 16. Juni 2016 folgende Unterlagen zur Verfügung:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG,
- Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG, jeweils für das Geschäftsjahr 2015/16,
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 7, inkl Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
- die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9, sowie die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen und vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 16. Juni 2016 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 27. Juni 2016, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 27. Juni 2016 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Depotbestätigungen müssen spätestens am 4. Juli 2016, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
z. H. Frau Elke Koch, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich;
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.ats@hauptversammlung.at;
- per Telefax an +43-1-8900 500 87;
- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listen-form) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 6. Juli 2016, 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
z. H. Frau Elke Koch, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich;
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.ats@hauptversammlung.at;
- per Telefax an +43-1-8900 500 87;
- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse weisungen.ats@hauptversammlung.at auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese E-Mail-Adresse ausschließlich der Erreichbarkeit von Herrn Dr. Michael Knap während der Hauptversammlung dient! Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Eine Kopie der Depotbestätigung ist gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Vollmacht dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Kopie der Depotbestätigung gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Vollmacht spätestens am 5. Juli 2016 beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen.

Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen-nimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) zur Verfügung steht.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 16. Juni 2016 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.

Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 28. Juni 2016 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Für die Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG zu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) zugänglich.

Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.

Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit (i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder (ii) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre, oder (iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass die Gesellschaft 38.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 38.850.000.

Zutritt zur Hauptversammlung

Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur auf persönliche Einladung und nach Absprache im Vorfeld unter Tel. +43 3842 200-5925 möglich ist.

Leoben-Hinterberg, am 8. Juni 2016

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Österreich
Ansprechpartner: Elke Koch
Tel.: +43 3842 200 5925
E-Mail: e.koch@ats.net
Website: www.ats.net
ISIN(s): AT0000969985 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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