pta20160621041
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Ming Le Sports AG: Einladung zur Hauptversammlung

Verlustanzeige gemäß § 92 AktG

Bad Vilbel (pta041/21.06.2016/18:50 UTC+2) Einladung zur Hauptversammlung und gleichzeitig Verlustanzeige gemäß § 92 AktG

Die Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main - ISIN DE000A1MBEG8, WKN A1MBEG - lädt hiermit ihre Aktionäre zu der

am Donnerstag, dem 28. Juli 2016, um 10 Uhr,
im Darmstädter Hof,
Hotel & Restaurant,
An der Walkmühle 1,
60437 Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1. Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG, des Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4

Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.

3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.

4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.

6. Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.

7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands

a) Herrn Siliang Ding, Herrn Shoutan Guo und Herrn Chun Kiat Alan Tan für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen;
b) Frau Hsiao-Tze Tsai für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

9. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

10. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

11. Wahl von Aufsichtsratsratsmitgliedern

Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Andreas Grosjean, Herr Rolf Birkert und Herr Michael Strabo sind durch Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt Main gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Ihre Bestellung dauert jeweils bis zur nächsten Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie Ziffer § 12.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a) Herrn Andreas Grosjean, München, Vorstandsmitglied der Derobank AG,

b) Herrn Rolf Birkert, Frankfurt am Main, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton AG,

c) Herrn Hansjörg Plaggemars, Stuttgart, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton AG,

zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Herr Andreas Grosjean ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:

Herr Andreas Grosjean übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei

- Goldrooster AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Accelero AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats)

Herr Rolf Birkert übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei

- Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Kinghero AG, München, (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Carus AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)

Auf die Höchstzahl nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG sind nach Kenntnis der Gesellschaft fünf der vorgenannten Aufsichtsratssitze ohne die bei der Kinghero AG und der MISTRAL Media AG gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht anzurechnen (Konzernmandate).

Herr Hansjörg Plaggemars übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei

- Ultrasonic AG, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats)

- ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Balaton Agro Invest AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)

- Biofrontera AG, Leverkusen (Mitglied des Aufsichtsrats)

- Carus AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)

- Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)

- Strawtec Group AG, Heidelberg, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Youbisheng Green Paper AG, Köln (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Herr Plaggemars ist darüber hinaus non-executive Director der Stellar Diamonds, plc, London

Auf die Höchstzahl nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG sind nach Kenntnis der Gesellschaft fünf der vorgenannten Aufsichtsratssitze ohne die bei der Ultrasonic AG, Biofrontera AG, Strawtec Group AG, Youbisheng Green Paper AG und der Stellar Diamonds, plc, gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht anzurechnen (Konzernmandate).

Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

12. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 20 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt festgelegt:

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Nettovergütung in Höhe von 5.000,00 Euro, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 5.000,00 Euro und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 10.000,00 Euro.

13. Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr zu bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen sollte.

14. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung sowie der vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 15.444.000,00 Euro, eingeteilt in 15.444.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird um 13.899.600,00 Euro auf 1.544.400,00 Euro herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG und dient in voller Höhe dazu, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Herabsetzung des Grundkapitals wird in der Weise durchgeführt, dass die Grundkapitalziffer herabgesetzt wird und sich dadurch zwangsläufig der anteilige Betrag der einzelnen Stückaktie am Grundkapital reduziert. Um den rechnerischen Mindestbetrag des anteiligen Betrags am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG von 1,00 Euro pro Stückaktie nicht zu unterschreiten, werden die Stückaktien im Verhältnis 10:1 (zehn zu eins) zusammengelegt, d.h. je zehn der von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien werden zu einer Stückaktie zusammengelegt.

b) § 4 Absätze 1 und 2 der Satzung werden wie folgt geändert:

"4.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.544.400,00 Euro.

4.2 Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.544.400 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)."

c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung festzusetzen.

15. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals

Das unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 14 auf 1.544.400,00 Euro herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft soll um bis zu 1.544.400,00 Euro auf bis zu 3.088.800,00 Euro durch Bareinlagen erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a) Das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 14 auf 1.544.400,00 Euro herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von 1.544.400,00 Euro um bis zu 1.544.400,00 Euro auf bis zu 3.088.800,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.544.400 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.

b) Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie gegen Bareinlagen zum Bezug anzubieten. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital vor Durchführung der zu Tagesordnungspunkt 14 zu beschließenden Kapitalherabsetzung gewährt, was einem Verhältnis von 10:1 entspricht. Das Bezugsangebot erfolgt ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.

c) Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht, soweit dieses besteht, Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien entspricht dem 4,0-fachen der Aktienzahl des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche neuen Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten Aktien nicht ausgegeben. Ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden.

d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absätze 1 und 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.

f) Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung mit der Maßgabe anzumelden, dass sie erst nach der unter Tagesordnungspunkt 14 vorgesehenen Kapitalherabsetzung im Handelsregister eingetragen wird. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 28. Januar 2017 in das Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts eingetragen wird.

* * *

Teilnahme an der Hauptversammlung

Unterlagen

Diese Einladung, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die Jahresabschlüsse 2013, 2014 und 2015, der Bericht des Aufsichtsrats über die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter http://www.minglesports.de/hauptversammlung.html zugänglich und liegen zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 15.444.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.983 eigenen Aktien, aus denen keine Stimmrechte ausgeübt werden können.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am Donnerstag, 21. Juli 2016, 24.00 Uhr, unter der Adresse

Ming Le Sports AG
Frankfurter Straße 14b
61118 Bad Vilbel
oder per Telefax: +49 (0) 6101 5969527
oder per E-Mail unter: hv@minglesports.de

zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung ("Nachweisstichtag" oder "Record Date"), also Donnerstag, den 7. Juli 2016, 00.00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 21. Juli 2016, 24.00 Uhr unter der zuvor genannten Adresse, oder per Telefax oder E-Mail zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.

Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer Vollmacht kann auch postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden:

Ming Le Sports AG
Frankfurter Straße 14b
61118 Bad Vilbel
oder per Telefax: +49 (0) 6101 5969527
oder per E-Mail unter: hv@minglesports.de

Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis Montag, den 27. Juni 2016, 24.00 Uhr zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter folgender Adresse:

Ming Le Sports AG
Frankfurter Straße 14b
61118 Bad Vilbel

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.minglesports.de/hauptversammlung.html bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Ming Le Sports AG
Frankfurter Straße 14b
61118 Bad Vilbel
oder per Telefax: +49 (0) 6101 5969527
oder per E-Mail unter: hv@minglesports.de

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.minglesports.de/hauptversammlung.html veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Mittwoch, den 13. Juli 2016, 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet unter http://www. minglesports.de/hauptversammlung.html zugänglich.

Bad Vilbel, im Juni 2016

Ming Le Sports AG

- Der Vorstand -

(Ende)

Aussender: Ming Le Sports AG
Frankfurter Straße 14b
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Ansprechpartner: Hsiao-Tze Tsai
Tel.: +49 6221 64924-12
E-Mail: info@minglesports.de
Website: www.minglesports.de
ISIN(s): DE000A1MBEG8 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf
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