pta20160721023
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Europaweite Verbreitung gemäß §121 AktG

Wolfsburg (pta023/21.07.2016/16:00 UTC+2) Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, dem 25. August 2016, um 16:00 Uhr, in Wolfsburg-Vorsfelde, "Schützenhaus", Meinstraße 86, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung hiermit eingeladen.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 1.803.833,93
eine Dividende von 237,60 EUR je Aktie EUR 1.102.939,20
sowie eine Sonderdividende von EUR 72,00 je Aktie EUR 334.224,00
auszuschütten,
den Betrag von EUR 366.000,00
in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den Restbetrag von EUR 670,73
auf neue Rechnung vorzutragen.


3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Zu Punkt 3 und 4

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5. Satzungsänderung § 3 Absatz 1 der Satzung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den § 3 Absatz 1 der Satzung der FEAG wie folgt neu zu fassen:

"Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb von Elektrizitätserzeugungs- und Verteilungsanlagen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Geschäfte aller Art vornehmen, die mit der öffentlichen Energieversorgung zusammenhängen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung sowie die Vermietung/Verpachtung von Kommunikationsstrukturen, insbesondere von Breitbandtechnologie für die Versorgung der Allgemeinheit mit Sprach- und Datenanschlüssen."

6. Satzungsänderung § 19 der Satzung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den § 19 der Satzung der FEAG wie folgt neu zu fassen:

"Der Vorstand hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresabschluss) sowie den Lagebericht aufzustellen und den Abschlussprüfern vorzulegen. Unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichtes der Abschlussprüfer hat der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinnes machen will."

7. Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung läuft die Wahlperiode der Aufsichtsratsmitglieder Heinrich Banse, Radenbeck, Landwirt; Eckhard Reinecke, Calberlah-Edesbüttel, Landwirt; sowie Hermann Lahmann, Wittingen, Landwirt; ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Banse, Reinecke und Lahmann wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen.

8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte anmelden. Falls Vertretung gewünscht wird, ist auch die Vertretungsvollmacht bis zu diesem Termin bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Gemäß § 17 Ziffer 4 der Satzung ist außer dem Falle der gesetzlichen Vertretung eine sonstige Vertretung in der Hauptversammlung nur durch einen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich.

Wolfsburg, im Juli 2015

Der Vorstand

Täger-Farny Dr. Montebaur Schönbach Voges

(Ende)

Aussender: Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Hinterm Hagen 13
38442 Wolfsburg
Deutschland
Ansprechpartner: Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Tel.: +49 5362 12-0
E-Mail: info@feag-fallersleben.de
Website: www.feag-fallersleben.de
ISIN(s): - (Sonstige)
Börse(n): -
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