pta20160722023
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Da Vinci Luxury AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Da Vinci Luxury AG

Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Berlin (pta023/22.07.2016/12:30 UTC+2) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Montag, 31. August. 2016, 11:00 Uhr

im Hotel DE ROME
Behrenstrasse 37, D-10117 Berlin

Tagesordnung:

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 der DA VINCI LUXURY AG, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrates der DA VINCI LUXURY AG.
Diese Unterlagen können im Internet unter www.davinci-luxury.com eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich übersandt. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vor-stands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vor-stand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Neuwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §96 Abs. 1 AktG und §7 der Satzung aus drei Mitgliedern.
Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Dr. Volker Schmits, Michael Guffanti und Alfredo D'Acchioli endet mit Ablauf der Hauptversammlung vom 31.08.2016.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Volker Schmits, Rechtsanwalt, wohnhaft in München, Herrn Alfredo D'Acchioli, Kaufmann, wohnhaft in Rom und Herrn Michael Guffanti, Wealth Manager, wohnhaft in Monte Carlo, Monaco, gem. §7 Abs. 2 der Satzung zu wählen.
Herr Voigt war Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Cannabis AG. Die Herren Volkmann und Paech üben keine Ämter in in- oder ausländischen Aufsichtsräten oder sonstigen vergleichbaren Aufsichtsgremien aus.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit be-schließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Einladungen zur Hauptversammlung in physischer oder digitaler Form (Mitteilungen gemäß § 125 AktG) sind ausschließlich bei der nachstehend genannten Adresse der Da Vinci Luxury AG anzufordern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (jede Aktie gewährt ein Stimmrecht) sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 10. August 2016 beziehen und unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Meldefrist von 6 Tagen, spätestens am 25. August 2016, der Gesellschaft zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft über die genannte Hinterlegungsstelle, werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.
Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungs-punkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ("Anträge von Aktionären") sind ausschließlich zu richten an:
Vinci Luxury AG
Marburger Straße 1
10789 Berlin
Tel: 030-210036540
Fax: 030-210036502
Mail: info@davinci-luxury.com
Anfragen, Anträge und Gegenanträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, sowie eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden veröffentlicht unter 'Investor Relations' auf der Home-page der Gesellschaft: www.davinci-luxury.com. Dort stehen auch der Geschäftsbericht 2015 und die aktuelle Einladung zur Hauptversammlung als PDF-Dateien zur Verfügung.
DA VINCI LUXURY AG
Der Vorstand

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtig-ten - auch durch eine Vereinigung von Aktionären - ausgeübt werden. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre selbst rechtzeitig anmelden. Vollmachten und Weisungen können schriftlich und per Fax erteilt werden; Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen können nach Maßgabe des § 135 AktG bevollmächtigt werden.
Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat deshalb einen Vertreter für die weisungsge-bundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt, und zwar Herrn Johann Strauß, Saarlouiser Str. 42, 66740 Saarlouis. Von dieser Möglichkeit können alle Aktionäre Gebrauch machen, die we-der selbst erscheinen noch ihre Depot führende Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen wollen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen sind die Vollmachten nicht wirksam. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der Depot führenden Bank zu bean-tragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sicher zu stellen, sollte die Bestellung möglichst früh bei der Depotbank eingehen.
Berlin, im Juli 2016
DA VINCI LUXURY AG
Der Vorstand
Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2
der Abgabenordnung sowie den Vorschriften
des Geldwäschegesetzes
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 der DA VINCI LUXURY AG, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrates der DA VINCI LUXURY AG.
Diese Unterlagen können im Internet unter www.davinci-luxury.com eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich übersandt. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vor-stands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vor-stand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Neuwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §96 Abs. 1 AktG und §7 der Satzung aus drei Mitgliedern.
Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Dr. Volker Schmits, Michael Guffanti und Alfredo D'Acchioli endet mit Ablauf der Hauptversammlung vom 31.08.2016.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Volker Schmits, Rechtsanwalt, wohnhaft in München, Herrn Alfredo D'Acchioli, Kaufmann, wohnhaft in Rom und Herrn Michael Guffanti, Wealth Manager, wohnhaft in Monte Carlo, Monaco, gem. §7 Abs. 2 der Satzung zu wählen.
Herr Voigt war Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Cannabis AG. Die Herren Volkmann und Paech üben keine Ämter in in- oder ausländischen Aufsichtsräten oder sonstigen vergleichbaren Aufsichtsgremien aus.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit be-schließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Einladungen zur Hauptversammlung in physischer oder digitaler Form (Mitteilungen gemäß § 125 AktG) sind ausschließlich bei der nachstehend genannten Adresse der Da Vinci Luxury AG anzufordern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (jede Aktie gewährt ein Stimmrecht) sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 10. August 2016 beziehen und unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Meldefrist von 6 Tagen, spätestens am 25. August 2016, der Gesellschaft zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft über die genannte Hinterlegungsstelle, werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.
Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungs-punkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ("Anträge von Aktionären") sind ausschließlich zu richten an:
Vinci Luxury AG
Marburger Straße 1
10789 Berlin
Tel: 030-210036540
Fax: 030-210036502
Mail: info@davinci-luxury.com
Anfragen, Anträge und Gegenanträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, sowie eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden veröffentlicht unter 'Investor Relations' auf der Home-page der Gesellschaft: www.davinci-luxury.com. Dort stehen auch der Geschäftsbericht 2015 und die aktuelle Einladung zur Hauptversammlung als PDF-Dateien zur Verfügung.
DA VINCI LUXURY AG
Der Vorstand

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtig-ten - auch durch eine Vereinigung von Aktionären - ausgeübt werden. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre selbst rechtzeitig anmelden. Vollmachten und Weisungen können schriftlich und per Fax erteilt werden; Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen können nach Maßgabe des § 135 AktG bevollmächtigt werden.
Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat deshalb einen Vertreter für die weisungsge-bundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt, und zwar Herrn Johann Strauß, Saarlouiser Str. 42, 66740 Saarlouis. Von dieser Möglichkeit können alle Aktionäre Gebrauch machen, die we-der selbst erscheinen noch ihre Depot führende Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen wollen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen sind die Vollmachten nicht wirksam. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der Depot führenden Bank zu bean-tragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sicher zu stellen, sollte die Bestellung möglichst früh bei der Depotbank eingehen.
Berlin, im Juli 2016
DA VINCI LUXURY AG
Der Vorstand
Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2
der Abgabenordnung sowie den Vorschriften
des Geldwäschegesetzes

(Ende)

Aussender: Da Vinci Luxury AG
Marburger Straße 1
10789 Berlin
Deutschland
Ansprechpartner: Hendrik Klein
Tel.: +49 30 210036540
E-Mail: info@davinci-luxury.com
Website: www.davinci-luxury.com
ISIN(s): DE0005188304 (Aktie)
Börse(n): Freiverkehr in Berlin
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