pta20170503003
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

CLEEN Energy AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2017

St. Margarethen im Burgenland (pta003/03.05.2017/02:00 UTC+2) Einladung, zu der am Mittwoch, 31. Mai 2017, um 11 Uhr
im Café Maskaron im Innenhof des Schloss Esterházy, Esterházyplatz 5, 7000 Eisenstadt, stattfindenden

1. ordentlichen Hauptversammlung der CLEEN Energy AG

T a g e s o r d n u n g

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 samt Lagebericht, sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.
6. Beschlussfassung über
a. die Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 714.000,00 (Euro siebenhundertvierzehntausend) durch Ausgabe von bis zu 714.000 (siebenhundertvierzehntausend) neuen, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien), unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs 6 AktG, gegen Bareinlage, allenfalls in mehreren Tranchen, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen; sowie gleichzeitig über
b. die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2017 ergeben, zu beschließen; sowie gleichzeitig über
c. die entsprechenden Änderungen in der Satzung in Punkt II. 4. (Grundkapital, Inhaberaktien) durch Einfügen eines neuen Absatzes 4.4.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt II. 4.2 (Grundkapital, Inhaberaktien) und Punkt III. C) 18 (Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung).

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 10. Mai 2017 zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen im Burgenland, am Empfang auf:
* geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2016,
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7.,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
* Formulare für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind spätestens ab dem 10. Mai 2017 außerdem im Internet unter www.cleen-energy.com unter Investoren / Hauptversammlungen zugänglich.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 10. Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen im Burgenland, zH Erwin Stricker, samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 61, per Post an CLEEN Energy AG, Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen im Burgenland, zH Erwin Stricker, oder per E-Mail an anmeldung.cleenenergy@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 61 oder per Post an CLEEN Energy AG, Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen im Burgenland, zH Erwin Stricker.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.cleen-energy.com unter Investoren / Hauptversammlungen zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 21. Mai 2017, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. Mai 2017 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post oder Boten:
CLEEN Energy AG
zH Erwin Stricker
Eselmühle 1
7062 St. Margarethen im Burgenland
Per E-Mail: anmeldung.cleenenergy@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als PDF-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs 1 SVG)
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000A1PY49 im Text angeben

Gerne vorab auch per Telefax: +43 (0)1 8900 500 61 oder per einfachem E-Mail (anmeldung.cleenenergy@hauptversammlung.at).

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000A1PY49) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Mai 2017, 24:00 Uhr Wiener Zeit, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 61
Per Post:
CLEEN Energy AG
zH Erwin Stricker
Eselmühle 1
7062 St. Margarethen im Burgenland
Per E-Mail: anmeldung.cleenenergy@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
(dabei können die Vollmachten in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF Berücksichtigung finden.)
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000A1PY49 im Text angeben

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Mai 2017 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cleen-energy.com unter Investoren / Hauptversammlungen abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.570.000,00 in 3.570.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.570.000 Stück. Es besteht nur eine Aktiengattung.

St. Margarethen im Burgenland, im Mai 2017
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: CLEEN Energy AG
Eselmühle 1
7062 St. Margarethen
Österreich
Ansprechpartner: Erwin Stricker
Tel.: +43 2680 20600-400
E-Mail: presse@cleen-energy.at
Website: www.cleen-energy.com
ISIN(s): AT0000A1PJ49 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Geregelter Freiverkehr)
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