pta20170530018
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

S&T AG: Einberufung der 18. ordentlichen Hauptversammlung

Linz (pta018/30.05.2017/08:00 UTC+2) Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 18. ordentlichen Hauptversammlung der S&T AG am Dienstag, dem 27. Juni 2017, um 10.00 Uhr, im Festsaal des Schlosses Hagenberg in 4232 Hagenberg im Mühlkreis, Hauptstraße 90.

A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2016, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2016, des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017
6. Wahlen in den Aufsichtsrat, einschließlich Wahl eines Ersatzmitglieds nach § 9 (Zusammensetzung und Wahl) Abs (4) der Satzung
7. Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 10.000.000,-- zu erhöhen samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Änderung der Satzung (Genehmigtes Kapital 2017).

B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 6. Juni 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.snt.at zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Corporate-Governance-Bericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung jeweils für das Geschäftsjahr 2016
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,
* Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat, einschließlich Wahl eines Ersatzmitglieds nach § 9 (Zusammensetzung und Wahl) Abs (4) der Satzung, zu Tagesordnungspunkt 6
* Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem genehmigten Kapital)
* Satzungsgegenüberstellung
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

C. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 6. Juni 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, zH Frau Sandra Grünwald, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.snt.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 16. Juni 2017 entweder an der Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43/1/367 8088 1099 oder per E-Mail an Sandra.Gruenwald@snt.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, zugehen.

Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor-stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an die Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43/1/367 8088 1099 oder per E-Mail an Sandra.Gruenwald@snt.at übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17. Juni 2017 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am 22. Juni 2017 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:

per Post oder Boten:

S&T AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 DW 54
per E-Mail: anmeldung.snt@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
oder
per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000A0E9W5 bzw. WKN A0X9EJ im Text angeben).

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A0E9W5 bzw. WKN A0X9EJ,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 17. Juni 2017 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr.

E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

per Post oder Boten:
S&T AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 DW 54
per E-Mail: anmeldung.snt@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
oder

von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000A0E9W5 bzw. WKN A0X9EJ im Text angeben).

Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss spätestens am 26. Juni 2017 bis 16.00 Uhr zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.snt.at) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

F. Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung (§ 106 Z 2 AktG)

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet nicht erfolgt.

G. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.926.657,-- und ist eingeteilt in 48.926.657 auf Inhaber lautende Stückaktien. Darüber hinaus teilt die S&T AG hiermit mit, dass aktuell eine Kapitalerhöhung aus bedingten genehmigten Kapital im Ausmaß von 111.000 Aktien zur Bedienung von ausgeübten Aktienoptionen stattfindet. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Linz, im Mai 2017

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: S&T AG
Industriezeile 35
4021 Linz
Österreich
Ansprechpartner: Sandra Grünwald
Tel.: +43 1 80191-1125
E-Mail: Sandra.Gruenwald@snt.at
Website: www.snt.at
ISIN(s): AT0000A0E9W5 (Aktie) DE000A1HJLL6 (Anleihe)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt
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