pta20171114034
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

URBANARA Home AG: Einladung zur Hauptversammlung am 22. Dezember 2017

Berlin (pta034/14.11.2017/16:12 UTC+1) Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 22. Dezember 2017 um 10 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Gipsstraße 10, 10119 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten und gebilligten Jahresabschlusses der URBANARA Home AG zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der URBANARA Home AG, Gipsstraße 10, 10119 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über die Internetseite der Gesellschaft,

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, zugänglich.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss in der Sitzung vom 10. November 2017 gebilligt hat.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der URBANARA Home AG für das Geschäftsjahr bis 31. Dezember 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr bis 31. Dezember 2016 der URBANARA Home AG amtierenden Mitgliedern des Vorstands, Herrn Benjamin Esser und Frau Claire Davidson, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der URBANARA Home AG für das Geschäftsjahr bis 31. Dezember 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr bis 31. Dezember 2016 der URBANARA Home AG amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Michael Brehm, Herrn Mathias Wengeler, Herrn Jesper Wahrendorf sowie Herrn Guido Sandler, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zu bestehen. Bis zum 6. November 2017 bestand der Aufsichtsrat nur noch aus einem Mitglied, Herrn Niko Pohlmann.

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Mathias Wengeler hat mit Schreiben vom 6. Februar 2017 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Jesper Wahrendorf hat mit Schreiben vom 14. März 2017 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Guido Sandler hat mit Schreiben vom 28. Juli 2017 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Die durch die Hauptversammlung vom 28. März 2017 gewählten Mitglieder Jochen Klüppel und Ralf Bartsch haben aufgrund der geänderten Situation der Gesellschaft die Amtsannahme nicht erklärt. Infolge der Inkompatibilität wegen Fortbestands des Vorstandsamts bei Herrn Benjamin Esser (§ 105 Abs. 1 AktG) amtiert von den in der Hauptversammlung am 28. März 2017 gewählten Kandidaten daher - bis auf Herrn Niko Pohlmann - kein Mitglied mehr.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat übereinstimmend mit §§ 95 Satz 1 i.V.m. 108 Abs. 2 Satz 3 AktG beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder (d.h. drei Mitglieder) an einer Beschlussfassung teilnehmen. Dementsprechend wurden zur Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit durch Beschluss des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) vom 7. November 2017 Frau Dr. Eva Nase und Herr Dr. Georg Greitemann zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für eine Amtszeit bis zur nächsten Hauptversammlung bestellt, § 104 Abs. 6 AktG.

Unter TOP 11 wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, durch Änderung der Satzung der Gesellschaft in § 9 Abs. 1 Satz 1 die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wieder auf drei (3) Mitglieder zu reduzieren. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, neben dem amtierenden Aufsichtsratsmitglied Niko Pohlmann folgende Personen als Mitglieder in den Aufsichtsrat für eine Amtszeit gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden:

Dr. Eva Nase

Dr. Georg Greitemann

In Bezug auf die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder im Aufsichtsrat der URBANARA Home AG werden gemäß § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Angaben gemacht:

Name: Dr. Eva Nase
Wohnort: München
Ausgeübter Beruf: Rechtsanwältin
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine
Name: Dr. Georg Greitemann
Wohnort: Frankfurt
Ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine


5. Zustimmung der Hauptversammlung gemäß § 179a Abs. 1 Satz 1 AktG zum Vertrag über den Verkauf wesentlicher Vermögensgegenstände der Gesellschaft

Die Gesellschaft hat am 25. Juli 2017 mit der URBANARA GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 136641 B mit Sitz in Berlin, einen Vertrag über den Verkauf und die Übertragung des wesentlichen Vermögensgegenstands der Gesellschaft, der Beteiligung an der URBANARA Holding GmbH, (nachfolgend der "Unternehmenskaufvertrag") geschlossen. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung gemäß § 179a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Unternehmenskaufvertrag zuzustimmen.

Der Unternehmenskaufvertrag wird mit seinem wesentlichen Inhalt wie folgt bekanntgemacht:

"Anteilskaufvertrag

zwischen

1. URBANARA Home AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 150485 B mit dem Sitz in Berlin,

- "Veräußerer" -,

und

2. URBANARA GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 136641 B mit dem Sitz in Berlin,

- "Erwerber" -,
- Nr. 1 bis 2 zusammen die "Parteien" -.

1. Vorbemerkung

1.1. Der Veräußerer ist an der URBANARA Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 149855 B mit dem Sitz in Berlin ("Gesellschaft"), als Gesellschafter mit Geschäftsanteilen mit den laufenden Nummern 2 bis 25.004 ("Geschäftsanteile") beteiligt. Der Veräußerer beabsichtigt, die Geschäftsanteile an den Erwerber zu verkaufen und abzutreten.

1.2. Verschiedene Investoren haben der Gesellschaft Finanzmittel im Rahmen einer Finanzierungsrunde in Aussicht gestellt. Für die Investoren ist der Abschluss dieses Anteilskaufvertrages Voraussetzung für ihr Investment.

2. Verkauf und Abtretung

2.1 Der Veräußerer verkauft seine sämtlichen Geschäftsanteile an der Gesellschaft an den Erwerber und tritt die Geschäftsanteile an den Verkauf und Abtretung annehmenden Erwerber ab. Mit abgetreten und verkauft sind alle Rechte und Pflichten des Veräußerers, einschließlich das Gewinnbezugsrecht für das laufende Geschäftsjahr und für frühere Geschäftsjahre.

2.2 Der Verkauf und die Abtretung der Geschäftsanteile stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung des Veräußerers zu dem Abschluss dieses Anteilskaufvertrages.

2.3 Die Abtretung der Geschäftsanteile steht weiter unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises gem. Ziffer 3.1 dieses Vertrages.

3. Kaufpreis

3.1 Der Erwerber verpflichtet sich gegenüber dem Veräußerer, einen Betrag in Höhe von EUR 200.000,00 ("Kaufpreis") als Gegenleistung an den Veräußerer zu bezahlen.

3.2 Der Kaufpreis ist mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung nach Ziffer 2.2 sofort fällig.

4. Sonstige Vereinbarungen

4.1 Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Abbedingung des Formerfordernisses.

4.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag Lücken enthält."

6. Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 aufzulösen.

7. Wahl des Abschlussprüfers für das letzte werbende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mundsburg Office Tower
Hamburger Straße 11
22083 Hamburg

zum Abschlussprüfer für das letzte werbende Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 und damit auch zum Prüfer der Liquidationseröffnungsbilanz zu wählen.

8. Beschluss über die Beibehaltung des Geschäftsjahres

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das bisherige Geschäftsjahr der Gesellschaft in der Abwicklung beizubehalten und § 1 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

"(3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft während der Abwicklung ist das Kalenderjahr."

9. Klarstellende Bestellung des Vorstands zum Abwickler

Klarstellend und vorsorglich schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Vorstand der Gesellschaft gemäß § 265 Abs. 1, 2 AktG als Liquidator der Gesellschaft zu bestellen.

10. Satzungsänderung: Berechtigung des Vorstands während der Liquidation und Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft in

- § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) um einen Absatz 4 zu ergänzen und wie folgt neu zu fassen:

"(4) Während der Liquidation der Gesellschaft gelten die Regelungen der Satzung für den Vorstand entsprechend für den Abwickler, soweit sich aus §§ 264 bis 274 AktG oder aus dem Zweck der Abwicklung nicht zwingend etwas anderes ergibt. Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren Abwicklern generell oder für den Einzelfall Einzelvertretungsbefugnis erteilen und von der Beschränkung gemäß § 181 Fall 2 BGB befreien (Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung)."

- § 9 Abs. 1 Satz 1 (Zusammensetzung, Amtszeit) zu ändern und wie folgt neu zu fassen:

"(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 3 (drei) Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden."

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft, welches von der BERGFÜRST AG verwaltet wird, eingetragen sind und sich spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, mithin bis zum Ablauf des

15. Dezember 2017

bei der Gesellschaft schriftlich oder in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse

BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Telefax: 030 - 609895229
E-Mail: hv@bergfuerst.com

oder über den Link in der Postfachnachricht mit dieser Einladung zur Hauptversammlung im Postfach auf der Plattform der BERGFÜRST AG anmelden.

Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 21. Dezember 2017, bis zum Ende der Hauptversammlung am 22. Dezember 2017, zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 22. Dezember 2017 vollzogen.

Stimmrechtsvertretung

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst ausüben.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. In diesem Fall haben sie den Bevollmächtigten ordnungsgemäß Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen, sofern Aktionäre nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten (siehe hierzu unten). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis der Bevollmächtigung. Die Bevollmächtigung kann mit dem in der Postfachnachricht mit dieser Einladung zur Hauptversammlung im Postfach auf der Plattform der BERGFÜRST AG enthaltenen Vollmachtsformular erfolgen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen oder elektronisch übermittelt werden:

BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Telefax: 030 - 609895229
E-Mail: hv@bergfuerst.com

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Mitarbeiter der BERGFÜRST AG, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben werden, vertreten zu lassen. Die Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der BERGFÜRST AG unter der oben angegebenen Postanschrift oder per E-Mail (hv@bergfuerst.com) angefordert oder von der Internetseite der BERGFÜRST AG unter

www.bergfuerst.com

dort unter URBANARA-Hauptversammlung oder der Webseite der Gesellschaft unter

www.urbanara-ag.de

dort ebenfalls unter Hauptversammlung direkt heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Vollmachten/Weisungen können in Textform oder elektronisch erteilt und an die zuvor genannte Adresse geschickt werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zur Zeit der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 1.994.024,00 und ist eingeteilt in 1.994.024 auf den Namen lautende teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der Aktien und beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.994.024.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals (dies entspricht gerundet EUR 99.701) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Es ist eine dreimonatige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG erforderlich.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen, § 122 Abs. 2 Satz 2 AktG.

Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des

27. November 2017

zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Vorstand der
URBANARA Home AG
Gipsstraße 10
10119 Berlin

Bekanntzumachende Ergänzungen zur Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Vorstand der
URBANARA Home AG
Gipsstraße 10
10119 Berlin

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, veröffentlichen, wenn der Aktionär den Gegenantrag der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des

7. Dezember 2017

mit der Begründung an die obenstehende Adresse übersandt hat.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der URBANARA Home AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen.

Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind

Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen, die von der Gesellschaft zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die Formulare für eine Stimmabgabe durch Vertretung gemäß § 124a AktG ist über die Internetseite der URBANARA Home AG unter

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, zugänglich.

Berlin, im November 2017

URBANARA Home AG

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: URBANARA Home AG
Gipsstraße 10
10119 Berlin
Deutschland
Ansprechpartner: URBANARA Home AG
E-Mail: ir@urbanara.com
Website: www.urbanara-ag.de
ISIN(s): - (Sonstige)
Börse(n): -
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