pta20180813019
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Minaya Capital AG: Gläubigerversammlung macht den Weg frei für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung

München (pta019/13.08.2018/15:35 UTC+2) -
- Tilgung und Zinszahlungen für die Anleihe 2013/18 wurde um 6 bzw. 12 Monate verschoben
- Verlängerung schafft Spielraum zum erfolgreichen Verkauf der Adhoco AG-Beteiligung
- Verkaufserlös wird Investitionen in weitere Beteiligungen ermöglichen

Die Versammlung der Gläubiger der Wandelanleihe (ISIN DE000A1X3H17) der Minaya Capital AG vom 10.08.2018 hat allen Tagesordnungspunkten zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Die Zins- und Tilgungszahlung wurden wie vorgeschlagen auf einen späteren Termin verschoben, und der Vorstand verfügt nun über den erbetenen zeitlichen Spielraum für den Verkauf der Beteiligung an der Adhoco AG.

"Wir freuen uns außerordentlich, dass bereits die erste Gläubigerversammlung beschlussfähig war und bedanken uns für das Engagement der Anleihegläubiger, die dem Vorstand mit ihrem Votum einen großen Vertrauensbeweis entgegengebracht haben", sagt Jean-Pierre Ortner, Vorstand der Minaya Capital AG.

Alle Ergebnisse der Gläubigerversammlung wurden auf der Internetseite der Gesellschaft und im Bundesanzeiger veröffentlicht. So wurde insbesondere die Endfälligkeit der Anleihe bis zum 31.07.2019 verlängert und die Zinszahlung, die ursprünglich am 31.07.2018 fällig war, auf den 01.02.2019 terminiert. Die Zinszahlung für den Zeitraum bis zum 31.07.2019 ist auf den 01.08.2019 festgelegt worden. Außerdem wurde der Zeitraum für die mögliche Wandlung verlängert.

"Wir sind dankbar für das Ergebnis der Gläubigerversammlung und werden nun den Verkaufsprozess planmäßig weiter vorantreiben und in absehbarer Zeit erfolgreich abschließen", so Ortner. Er erwartet, dass der Erlös aus der Beteiligungsveräußerung nicht nur ausreichen wird, um die Zins- und Tilgungszahlungen der Anleihe zu leisten, sondern er erwartet zusätzliche Liquidität in nennenswertem Umfang, die für die weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung investiert werden soll.

Bekanntmachung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 10. August 2018

betreffend die

EUR 3.000.000,00 7,00 % - Wandelschuldverschreibung 2013/2018 der Minaya Capital AG mit Sitz in München,
ISIN: DE000A1X3H17

eingeteilt in bis zu 3.000 Teilschuldverschreibungen zu je EUR 1.000,00 (insgesamt: die "Wandelanleihe")

Die Gläubigerversammlung der Wandelanleihe vom 10. August 2018 hat zu der am 25. Juli 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst:

1. TOP 1
Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 3.1 der Wandelanleihebedingungen

Zu Tagesordnungspunkt 1 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:

Ziffer 3.1 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

"Die Teilschuldverschreibungen haben eine Laufzeit vom 01.08.2013 (einschließlich) (der "Ausgabetag") bis zum 31.07.2019 (einschließlich) (die "Endfälligkeitstag") (die Zeit insgesamt die "Laufzeit")."

2. TOP 2
Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 3.4 der Wandelanleihebedingungen

Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:

Ziffer 3.4 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

"Die Zinsen sind jährlich nachträglich zur Zahlung fällig. Die Zinszahlung für die Zeiträume vom 01.08.2013 bis 31.07.2014, vom 01.08.2014 bis 31.07.2015, vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 und vom 01.08.2016 bis 31.07.2017 waren am 01.8.2014, am 01.08.2015, am 01.08.2016 und am 01.08.2017, die Zinszahlung für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 ist am 01.02.2019 und die letzte Zinszahlung für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2019 ist am 01.08.2019 (jeweils ein "Zinsfälligkeitstag") zur Zahlung fällig. Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem sie zur Rückzahlung fällig werden, oder, wenn die Teilschuldverschreibung nach Ziffer 6 umgewandelt wurde, mit dem Wandlungstag nach Ziffer 6.9 bzw. mit dem Tag, an dem die Wandlungsstelle die Wandlungserklärung abgegeben hat."

3. TOP 3
Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 4.1 der Wandelanleihebedingungen

Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:

Ziffer 4.1 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

"Die Teilschuldverschreibungen werden am 01.08.2019 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt oder von der Anleiheschuldnerin zurück gekauft worden sind."

4. TOP 4
Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 6.2 Satz 1 der Wandelanleihebedingungen

Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:

Ziffer 6.2 Satz 1 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

"Die Wandlung ist an Geschäftstagen nur in folgenden Zeiträumen ("Wandlungsfrist") möglich:

15.10.2013 - 14.12.2013
01.06.2014 - 31.08.2014
15.10.2014 - 14.12.2014
01.06.2015 - 31.08.2015
15.10.2015 - 14.12.2015
01.06.2016 - 31.08.2016
15.10.2016 - 14.12.2016
01.06.2017 - 31.08.2017
15.10.2017 - 14.12.2017
01.06.2018 - 31.07.2018
15.10.2018 - 31.07.2019

(jeweils einschließlich)."

Grünwald, im August 2018

Minaya Capital AG
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Minaya Capital AG
Otto-Heilmann-Str. 18a
82031 Grünwald
Deutschland
Ansprechpartner: Jean-Pierre Ortner, Vorstand
Tel.: +49 89 921-315 550
E-Mail: investor-relations@minaya.de
Website: www.minaya-capital.de
ISIN(s): DE000A0LA2F5 (Aktie)
Börse(n): Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt)
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