pta20210915041
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Singulus Technologies Aktiengesellschaft: SINGULUS TECHNOLOGIES strebt Verbesserung der Kapitalstruktur an

Kahl am Main (pta041/15.09.2021/19:55 UTC+2)

Pressinformation

SINGULUS TECHNOLOGIES strebt Verbesserung der Kapitalstruktur an

  • Kapitalerhöhung zur Stärkung der Liquidität
  • Finanzierung des Unternehmenswachstums wichtiger Aspekt
  • Gläubiger und Aktionäre werden um Zustimmung gebeten
  • Aufforderung zu einer Stimmabgabe in einer Gläubigerabstimmung ohne Versammlung wurde heute veröffentlicht

Kahl am Main, den 15.09. 2021 – SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat mit einem aktuellen Auftragsbestand von über 110 Mio. € deutliche Wachstumschancen in allen Segmenten. Das Unternehmen konnte in der jüngeren Vergangenheit bereits über eine Reihe von wichtigen neuen Auftragseingängen berichten. Weitere substantielle Auftragseingänge im Solarsegment werden zeitnah erwartet. Zur Absicherung des zukünftigen Finanzbedarfs plant die Gesellschaft eine Verbesserung ihrer Kapitalstruktur.

Dr. Stefan Rinck, CEO SINGULUS TECHNOLOGIES, erläutert: „Unser aktueller Auftragsbestand ist auf über 110 Mio. € angestiegen. Wir werden unser bestehendes Geschäft in allen Segmenten ausbauen. Um unser Geschäft auf eine noch breitere Basis zu stellen, entwickeln wir Maschinen für neue Anwendungsgebiete".

SINGULUS TECHNOLOGIES prüft mehrere Optionen zur Anpassung und Verbesserung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft. Die Gesellschaft plant, noch in diesem Geschäftsjahr für die Finanzierung ihres weiteren Wachstums eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht durchzuführen. Das Unternehmen befindet sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit einem Finanzinvestor, der unter bestimmten Voraussetzungen alle Aktien, die bei der Kapitalerhöhung nicht durch die bezugsberechtigten Aktionäre gezeichnet werden, erwerben soll. Das stellt sicher, dass alle Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung platziert werden.

In Abhängigkeit davon, wie viele bezugsberechtigte Aktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, kann der Erwerb der verbleibenden Aktien durch den Finanzinvestor zu einem Kontrollwechsel im Sinne des § 5 der aktuellen Anleihebedingungen der Anleihe führen. Um auszuschließen, dass die positiven Effekte der Barkapitalerhöhung durch eine Pflicht zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe teilweise egalisiert werden, bittet SINGULUS TECHNOLOGIES die Anleihegläubiger darum, temporär auf ihr entsprechendes Recht im Falle eines Kontrollwechsels zu verzichten.

SINGULUS TECHNOLOGIES lädt die Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von Montag, den 04. Oktober 2021, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Mittwoch, den 06. Oktober 2021, um 24:00 Uhr (MESZ) ein. Die Abstimmung ohne Versammlung ist die, sowohl aufgrund der COVID-19-Pandemie als auch in Bezug auf Kosten, präferierte Variante im Vergleich zu einer Präsenzsitzung. 

SINGULUS TECHNOLOGIES schlägt vor, den § 5 der Anleihebedingungen um einen temporäreren Verzicht auf eine vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleihegläubiger bei einem Kontrollwechsel zu erweitern. Der temporäre Verzicht beschränkt sich auf den Zeitraum vom 01. November 2021 bis zum Ablauf des 30. September 2022, so dass sowohl ein Kontrollwechsel im Rahmen der Barkapitalerhöhung als auch im Rahmen einer möglichen, darauffolgenden Umplatzierung der Aktien abgesichert wäre. Ab dem 01. Oktober 2022 stünden den Anleihegläubigern wieder ihre vollen Rechte im Falle eines Kontrollwechsels zu.

SINGULUS TECHNOLOGIES bittet die Anleihegläubiger, an der Abstimmung teilzunehmen und im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen. Sie schaffen damit die Basis für eine positive Weiterentwicklung des Unternehmens.

Um die Zustimmung für die vorgesehenen Kapitalmaßnahmen zu erhalten, wird SINGULUS TECHNOLOGIES auch die Aktionäre des Unternehmens zeitnah zu einer Hauptversammlung einladen. Die Kapitalerhöhung wird die Eigenkapitalquote erhöhen und die Liquiditätssituation weiter verbessern. Das Unternehmen wird die Erlöse zur Stärkung des operativen Geschäftsbetriebs verwenden, was insbesondere die Finanzierung laufender sowie zukünftiger Projekte und eine Verbreitung des Anwendungsspektrums beinhaltet.

Mit Vorliegen des Testats für den Jahresabschluss 2020 wird die Gesellschaft ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung einladen.

SINGULUS TECHNOLOGIES –Technologien für eine nachhaltige Welt

Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für SINGULUS TECHNOLOGIES einen hohen Stellenwert. SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse, die weltweit in den Bereichen Solar/Wasserstoff, Halbleitertechnik, Medizintechnik, Consumer Goods und Datenspeicher eingesetzt werden. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als eine Chance an, sich mit innovativen Produkten, die diesem Grundgedanken folgen, entsprechend zu positionieren.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

•      Umweltbewusstsein

•      Das Schonen von Ressourcen

•      Das Vermeiden von unnötiger CO2-Belastung

Die Kernkompetenzen des Unternehmens beinhalten die verschiedenen Prozesse der Beschichtungstechnik, der Oberflächenbehandlung und Nasschemie sowie thermische Verfahrensprozesse.
 

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, 
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5 

Kontakt: 

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

(Ende)

Aussender: Singulus Technologies Aktiengesellschaft
Hanauer Landstraße 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Ansprechpartner: Bernhard Krause
Tel.: +49 170 9202924
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
Website: www.singulus.de
ISIN(s): DE000A1681X5 (Aktie) DE000A2AA5H5 (Anleihe)
Börse(n): Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
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