pta20180323005
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

KTM Industries AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wels (pta005/23.03.2018/07:00 UTC+1) KTM Industries AG
FN 78112 x
mit dem Sitz in Wels
ISIN: AT0000820659

Einladung
zu der am Donnerstag, 26. April 2018 um 12:00 Uhr
im Welios Science Center, Weliosplatz 1, 4600 Wels, stattfindenden

21. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017.
9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).
10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).
11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital).

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab dem 26. März 2018 zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, am Empfang auf:
* geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht der KTM Industries AG für das Geschäftsjahr 2017,
* Corporate Governance-Bericht der KTM Industries AG für das Geschäftsjahr 2017,
* Nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) der KTM Industries AG für das Geschäftsjahr 2017,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht der KTM Industries AG für das Geschäftsjahr 2017,
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 11.,
* Satzung im Änderungsmodus,
* Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7. - Ing. Alfred Hörtenhuber,
* Entwurf des Verschmelzungsvertrages,
* Jahres- und Konzernabschluss samt (Konzern-)Lagebericht (Jahresfinanzbericht) der CROSS Industries AG (nunmehr: KTM Industries AG) für das Geschäftsjahr 2015
* Jahres- und Konzernabschluss samt (Konzern-)Lagebericht (Jahresfinanzbericht) der KTM Industries AG für das Geschäftsjahr 2016
* Corporate Governance-Bericht der CROSS Industries AG (nunmehr: KTM Industries AG) für das Geschäftsjahr 2015
* Corporate Governance-Bericht der KTM Industries AG für das Geschäftsjahr 2016
* Jahresabschluss der CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH (nunmehr: K KraftFahrZeug Holding GmbH) für das Geschäftsjahr 2015
* Jahresabschluss der K KraftFahrZeug Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2016
* Jahresabschluss (Schlussbilanz) der K KraftFahrZeug Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2017
* Bericht des Vorstandes zur Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zum Tagesordnungspunkt 11.,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind ab dem 26. März 2018 außerdem im Internet unter http://www.ktm-industries.at/ unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 05. April 2018 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, zH Frau Mag. Michaela Friepeß, samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 17. April 2018 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-76, per Post an KTM Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, z.H. Frau Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an anmeldung.ktmindustries@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlages gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7.) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 17. April 2018 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht sein, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-76, per Post an KTM Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, z.H. Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an anmeldung.ktmindustries@hauptversammlung.at.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ktm-industries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.

INFORMATION DER AKTIONÄRE ÜBER DIE AKTIENZUSAMMENLEGUNG
Die im Rahmen des Tagesordnungspunktes 10. beabsichtigte Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage führt dazu, dass nach Eintragung des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung im Firmenbuch die Depotbanken für jeweils 10 "alte" Aktien der Gesellschaft automatisch eine "neue" Aktie der Gesellschaft auf das Depot des Aktionärs einbuchen werden. Bei denjenigen Aktionären, deren Zahl an Aktien nicht durch 10 teilbar ist, werden Aktienspitzen entstehen. Für diese Aktionäre ist ein sogenannter Spitzenausgleich vorgesehen, wonach die jeweiligen Aktienspitzen durch die Depotbank veräußert und die Erlöse den jeweiligen Aktionären gutgeschrieben werden. Den Aktionären steht es frei, bis zur Eintragung des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung im Firmenbuch eine zur Erreichung einer durch 10 teilbaren Aktienanzahl entsprechende Anzahl an Aktien über die Börse zuzukaufen, um so den Spitzenausgleich für sich selbst zu vermeiden. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass diese Information weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Wertpapieren der KTM Industries AG darstellt.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Montag, dem 16. April 2018, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. April 2018 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76
Per Post oder KTM Industries AG
Boten: zH Frau Mag. Michaela Friepeß
Edisonstraße 1
4600 Wels, Oberösterreich
oder
per E-Mail: anmeldung.ktmindustries@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000820659 im Text angeben

Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000820659) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 16. April 2018, 24:00 Uhr , beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76
Per Post: KTM Industries AG
zH Frau Mag. Michaela Friepeß
Edisonstraße 1
4600 Wels, Oberösterreich
per E-Mail: anmeldung.ktmindustries@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000820659 im Text angeben

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 25. April 2018 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ktm-industries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ktm-industries.at im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 225.386.742,00 in 225.386.742 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zwei Stück eigene, auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 225.386.740 Stück. Es besteht nur eine Aktiengattung.

Wels, im März 2018

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: KTM Industries AG
Edisonstraße 1
4600 Wels
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Michaela Friepeß
Tel.: +43 7242 69402
E-Mail: info@ktm-industries.com
Website: www.ktm-industries.com
ISIN(s): AT0000500913 (Anleihe) AT0000820659 (Aktie) AT0000A0WQ66 (Anleihe) AT0000A1MBL8 (Anleihe)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt
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