pta20130405010
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG: Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung

Klagenfurt (pta010/05.04.2013/11:05 UTC+2) Der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, FN 109859 h, lädt zur

16. ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, 3. Mai 2013 um 11 Uhr im großen Veranstaltungssaal der BKS Bank AG, St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt

Fax: 0043 (0)463 321 09 196
Internetseite: www.sw-umwelttechnik.com

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2012

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

5. Wahlen in den Aufsichtsrat

6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013

7. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20.05.2011 unter gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung des Vorstandes, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG.
b) die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag dieser Beschlussfassung die eigenen Aktien auf jede gesetzlich zulässige Art wieder zu veräußern, wobei der Vorstand ermächtigt ist, für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts zu beschließen.
c) die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne Nennwert ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen.

Bereitstellung von Informationen gemäß § 108 Abs. 3 und Abs. 4 AktG:
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 12. April 2013 bei der Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, Abteilung Investor Relations, MMag. Michaela Werbitsch, oder auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und Abs. 4 AktG zu nehmen:
- Geschäftsbericht 2012, darin enthalten:
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 samt Konzernanhang und -lagebericht;
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
- Bericht des Aufsichtsrats;
- Corporate Governance Bericht;
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 samt Anhang und Lagebericht;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.;
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TO-Punkt 5. gemäß § 87 Abs. 2 AktG;
- Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG iVm § 153 Abs. 4 AktG zu Punkt 7. der Tagesordnung im Zusammenhang mit der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen Aktien;
- die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht nach § 114 AktG.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG)
Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihre Rechte nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten), § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären) und § 118 AktG (Auskunftsrecht) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich. Das Aktionärsverlangen nach § 109 AktG muss der Gesellschaft spätestens am 12.04.2013 (21 Tage vor der HV) zugehen, Beschlussvorschläge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten müssen der Gesellschaft nach § 110 AktG spätestens am 23.04.2013 (7 Werktage vor der HV) zugehen.

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag für die Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 23.04.2013, Tagesablauf. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Nachweis muss der Gesellschaft an der Adresse A-9021 Klagenfurt, Bahnstraße 87 - 93 schriftlich oder auch per Telefax (0043 (0)463 32109 196) oder per e-mail ir@sw-umwelttechnik.com spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen, das ist bis längstens 29.04.2013.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt zum Nachweis die schriftliche Bestätigung eines im Inland ansässigen Notars, die den Aussteller (Name und Anschrift), den Aktionär (Name bzw. Firma, Anschrift, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird), die Anzahl der Aktien des Aktionärs, den Zeitpunkt oder den Zeitraum auf den sich die Bestätigung bezieht.

Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Vollmachten können bis spätestens 02.05.2013, 16:00 Uhr, per Post an die Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, oder per Telefax (0043 (0)463 32109 196) übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite (www.sw-umwelttechnik.com) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs 3 AktG). Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmachten können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.798.192,73 und ist in 659.999 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 4.121 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit zum Zeitpunkt der Einberufung insgesamt 655.878 Stimmrechte.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt am 03. Mai 2013 ab 10:00 Uhr.

Klagenfurt, im April 2013

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG
Bahnstraße 87-93
9021 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: MMag. Michaela Werbitsch
Tel.: +43/(0)463/32109-172
E-Mail: michaela.werbitsch@sw-umwelttechnik.at
Website: www.sw-umwelttechnik.com
ISIN(s): AT0000808209 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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