pta20150225006
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

SANOCHEMIA Pharmazeutika AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Wien (pta006/25.02.2015/09:00 UTC+1) Sanochemia Pharmazeutika AG
Wien, FN 117055 s

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 25. März 2015, um 15 Uhr in der Wirtschaftskammer Burgenland
7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.09.2014 samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses zum 30.09.2014 samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013/2014.

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014.

4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014.

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015.

6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs 4.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 4. März 2015 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1090 Wien, Boltzmanngasse 11, Abteilung Investor Relations, Bettina Zuccato, auf:

* Einberufung
* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Corporate Governance-Bericht
* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
- jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2.-6.
* Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 6.
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab 4. März 2015 im Internet unter http://www.sanochemia.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109 UND 118 AKTG

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 4. März 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090 Wien, Boltzmanngasse 11, Abteilung Investor Relations, z.H. Frau Bettina Zuccato, oder per Telefax +43 1 319 14 56-344 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.sanochemia.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. März 2015 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 20. März 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

per Post: Sanochemia Pharmazeutika AG
Investor Relations
z.H. Frau Bettina Zuccato
Boltzmanngasse 11
1090 Wien

per Telefax: +43 1 319 14 56-344

oder

per E-Mail: b.zuccato@sanochemia.at

Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000776307
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 15. März 2015 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 24. März 2015, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

per Post: Sanochemia Pharmazeutika AG
Investor Relations
z.H. Frau Bettina Zuccato
Boltzmanngasse 11
1090 Wien

per Telefax: +43 1 319 14 56-344

oder

per E-Mail: b.zuccato@sanochemia.at wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.sanochemia.at abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter dem Punkt "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sanochemia.at ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA, vom IVA unter Tel. +43 664 812 10 58 oder E-Mail: b.schwarzer@chello.at

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 12.872.053,-- und ist eingeteilt in 12.872.053 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 12.872.053.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 14:30 Uhr.

Wien, im Februar 2015

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: SANOCHEMIA Pharmazeutika AG
Boltzmanngasse 11
1090 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Bettina Zuccato
Tel.: +43 1 3191456-336
E-Mail: b.zuccato@sanochemia.at
Website: www.sanochemia.at
ISIN(s): AT0000776307 (Aktie) DE000A1G7JQ9 (Anleihe)
Börse(n): Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart; Wiener Börse (mid market)
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