pta20160410002
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Heta Asset Resolution AG: FMA wendet Abwicklungsinstrumente in heutigem Mandatsbescheid an

Klagenfurt am Wörthersee (pta002/10.04.2016/19:00 UTC+2) Am 1. März 2015 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde (FMA) einen Bescheid über die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gemäß Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) erlassen (Mandatsbescheid I). Darin hat die FMA unter anderem angeordnet, die Fälligkeit aller vom Mandatsbescheid I erfassten berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten und die Zeitpunkte, zu denen die darauf entfallenden Zinsen zu zahlen sind, mit sofortiger Wirkung bis zum Ablauf des 31.05.2016 aufzuschieben.

Heute Nachmittag hat die FMA einen weiteren Mandatsbescheid erlassen (Mandatsbescheid II), in dem sie folgende Abwicklungsmaßnahmen nach BaSAG angewendet hat: Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente, Instrument der Gläubigerbeteiligung, Änderung von Zinssätzen, Änderung von Fälligkeiten, Löschung von mit den Anteilen und Eigentumstiteln verbundenen Rechten, Übernahme der Kontrolle und Ausübung der mit den Anteilen und Eigentumsrechten verbundenen Verwaltungsrechte. Der Mandatsbescheid II ist auf der Website der FMA (http://www.fma.gv.at) kundgemacht. Auch der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) wurde der Mandatsbescheid II mit dieser Kundmachung zugestellt.

Die HETA begrüßt, dass die FMA den Mandatsbescheid II vor Ablauf des Schuldenmoratoriums erlassen und damit die Grundlage für die weitere Abwicklung der HETA nach dem BaSAG geschaffen hat.

Die HETA nimmt zur Kenntnis, dass die FMA nunmehr die Kontrolle über die HETA übernimmt, künftig daher die mit den Aktien verbundenen Verwaltungs- und Kontrollrechte (u.a. das Stimmrecht in der Hauptversammlung der HETA) ausüben wird und alle darüber hinausgehende mit den Aktien verbundenen Rechte (u.a. das Recht auf Gewinnbeteiligung und das Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös) gelöscht hat.

Die HETA hat umgehend nach Kundmachung des Mandatsbescheids mit der Prüfung der Auswirkungen des Mandatsbescheids II auf die bilanziellen Kennzahlen der HETA, die am 20.10.2015 mit Update vom 15.12.2015 veröffentlichte HETA-Mittelfristplanung und ganz allgemein die weitere Geschäftstätigkeit und Abbauplanung der HETA begonnen.

Die HETA wird nach Abschluss dieser Prüfungen die bilanziellen Auswirkungen des Mandatsbescheids II ebenso wie allfällige notwendige Adaptionen der HETA-Mittelfristplanung veröffentlichen.

(Ende)

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