pta20160425025
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Heta Asset Resolution AG: FMA Mandatsbescheid II: Erste Darstellung der Auswirkungen auf bereits veröffentlichtes Zahlenwerk

Klagenfurt am Wörthersee (pta025/25.04.2016/20:05 UTC+2) Am 10. April 2016 hat die FMA als Abwicklungsbehörde der HETA ASSET RESOLUTION AG (Heta) nach dem Edikt vom 1. März 2015 einen weiteren Mandatsbescheid erlassen (Mandatsbescheid II). Dieser ist sowohl auf der Website der FMA (http://www.fma.gv.at) kundgemacht als auch auf der Website der Heta (http://www.heta-asset-resolution.com/de/content/ad-hoc-meldungen-2016) zugänglich.

Der Heta wurde der Mandatsbescheid II mit der Kundmachung am 10. April 2016 zugestellt. Der Inhalt des Bescheids bzw. das dem Bescheid zugrunde liegende Bewertungsgutachten der BDO waren der Heta vor Veröffentlichung nicht bekannt. Die Heta hat umgehend nach Erhalt des Mandatsbescheids II mit der Prüfung der bilanziellen Auswirkungen begonnen.

In einem ersten Schritt der Einbeziehung des Mandatsbescheids II in das Zahlenwerk der Heta werden nun, mit einer heute auf der Website der Heta (http://www.heta-asset-resolution.com/de/content/finanzberichte-praesentationen) veröffentlichten Präsentation, die Auswirkungen des Mandatsbescheides II auf den im Dezember 2015 in einer Unternehmenspräsentation veröffentlichten Interimsabschluss nach UGB/BWG per 1.3.2015 dargestellt.

Der Vorstand der Heta verweist im Zusammenhang mit den nun veröffentlichten Informationen für Gläubiger und Investoren ausdrücklich auf die in der veröffentlichten Unterlage enthaltenen Warnhinweise (Disclaimer) und betont, dass es sich bei dieser Darstellung zur Auswirkung des Mandatsbescheids II um eine erste, retrospektive Analyse der Auswirkungen auf die in den Unternehmenspräsentationen im Oktober und Dezember 2015 veröffentlichten Zahlenwerke handelt. Ein aktuelles Gesamtbild wird sich aus der Analyse der Auswirkungen des Mandatsbescheids II auf den Heta-Jahresabschluss 2015 sowie der auf dieser Grundlage allenfalls zu adaptierenden Heta-Mittelfristplanung 2015-2020 ergeben. Die Heta plant dazu, entsprechende Veröffentlichungen demnächst vornehmen.

(Ende)

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