pta20150415014
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG: Einladung zur Hauptversammlung

Klagenfurt (pta014/15.04.2015/10:30 UTC+2) Der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, FN 109859 h, lädt zur

18. ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 5. Mai 2015 um 11 Uhr im großen Veranstaltungssaal der BKS Bank AG, St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt

Fax: 0043 (0)463 321 09 196
Internetseite: www.sw-umwelttechnik.com

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2014

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 13 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates): Änderung der Mitgliederanzahl

6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 (Wahl und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder): Änderung der Altersbeschränkung für Aufsichtsratsmitglieder
7. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Mai 2013 unter gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung des Vorstandes, gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
b) die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag dieser Beschlussfassung die eigenen Aktien auf jede gesetzlich zulässige Art wieder zu veräußern, wobei der Vorstand ermächtigt ist, für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts zu beschließen
c) die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne Nennwert ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen

8. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Bereitstellung von Informationen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG:
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 14. April 2015 bei der Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, Abteilung Investor Relations, MMag. Michaela Werbitsch, oder auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG zu nehmen:
- Einberufung der Hauptversammlung
- Geschäftsbericht 2014, darin enthalten:
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 samt Konzernanhang und lagebericht;
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
- Bericht des Aufsichtsrats;
- Corporate Governance Bericht;
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 samt Anhang und Lagebericht;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 8.;
- Satzungsgegenüberstellung zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6
- die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht nach § 114 AktG

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG)
Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihre Rechte nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten), § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären) und § 118 AktG (Auskunftsrecht) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich. Das Aktionärsverlangen nach § 109 AktG muss der Gesellschaft spätestens am 14. April 2015 (21 Tage vor der HV) zugehen, Beschlussvorschläge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten müssen der Gesellschaft nach § 110 AktG spätestens am 23. April 2015 (7 Werktage vor der HV) zugehen.

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag für die Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 25. April 2015, Tagesablauf. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Nachweis muss der Gesellschaft an der Adresse A-9021 Klagenfurt, Bahnstraße 87 - 93 schriftlich oder auch per Telefax (0043 (0)463 32109 195) oder per E-mail michaela.werbitsch@sw-umwelttechnik.com spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen, das ist bis längstens 29. April 2015.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.

Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Vollmachten können bis spätestens 4. Mai 2015, 16:00 Uhr, per Post an die Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, oder per Telefax (0043 (0)463 32109 196) übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite (www.sw-umwelttechnik.com) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.798.192,73 und ist in 659.999 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 4.121 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs 5 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit zum Zeitpunkt der Einberufung insgesamt 655.878 Stimmrechte.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu gewährleisten, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort der Hauptversammlung einzufinden und einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt am 5. Mai 2015 ab 10:00 Uhr.

Klagenfurt, im April 2015

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG
Bahnstraße 87-93
9021 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: MMag. Michaela Werbitsch
Tel.: +43 463 32109-172
E-Mail: michaela.werbitsch@sw-umwelttechnik.at
Website: www.sw-umwelttechnik.com
ISIN(s): AT0000808209 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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